Das TV-Format „Big Brother“ unterliegt nicht dem Anfangsverdacht, gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu verstoßen. Das hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gegenüber pro mitgeteilt. Vorausgegangen war eine Programmbeschwerde gegen die Reality-Show. Die Christliche Medieninitiative pro sah in der Sendungsankündigung die Würde des Menschen verletzt. Darin wurde suggeriert, dass Menschen unterschiedlich wertvoll seien und andere diesen Wert bestimmen könnten. Im Werbevideo des Senders hieß es: „Jeder Mensch hat einen Wert – Wie viel ein Mensch wert ist, bestimmst du.“ An anderer Stelle hieß es: „Was macht Menschen wertvoll – Auftreten, Erfolg, Aussehen oder ganz was anderes? Du entscheidest!“
Obwohl die Landeszentrale für neue Medien die Bedenken „nachvollziehen“ könne, seien keine unzulässigen Inhalte in dem Werbevideo zu finden. So seien weder sterbende Menschen, noch Menschen, die schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind, zu sehen. Vielmehr handele es sich „um eine in Textform gestellte, abstrakte Frage („Was macht Menschen wertvoll?“) ohne konkreten Bezug. Ebenfalls gebe es nichts an dem Bewertungssystem der Sendung (gelbe Sterne) und der Musik des Videos („Follow the Leader“) auszusetzen. Beides stelle keinen Bezug zu antisemitischen oder nationalsozialistischen Ideologien her.
Grundsätzlich kritisch zu sehen
Hinzu käme, dass Sat.1 auf die Kritik an der Programmankündigung reagiert und das entsprechende Werbevideo geändert habe. Anstatt nach dem Wert eines Menschen zu fragen, sei später die Frage gestellt worden, was einen Menschen beliebt mache.
Dennoch sei die neue Staffel „Big Brother“ durch die „implizierte Kommerzialisierung der Beteiligten als Produkte“ aus jugendschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zu problematisieren. Konkrete Beanstandungen ließen sich bei einer stichprobenartigen Sichtung in den einzelnen Folgen jedoch nicht finden.
Von: Martin Schlorke