Roland Tichy scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Der Publizist Roland Tichy ist vor Gericht mit dem Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen Claudia Roth gescheitert. Die Grünen-Politikerin hatte den Blogger in einem Interview mit neurechten Plattformen in Verbindung gebracht.
Von Norbert Schäfer
Das Stuttgarter Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Claudia Roth zurückgewiesen

Die Grünen-Politikerin Claudia Roth darf weiter die Meinung äußern, dass das Geschäftsmodell neurechter Plattformen auf Falschbehauptungen beruht. Das hat ein Gericht entschieden. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen über Hass und Hetze im Internet hatte Roth gesagt: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“

Gegen diese Äußerung hatte der genannte Blogger Roland Tichy vor Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hatte Tichy der Politikerin eine falsche Tatsachenbehauptung vorgeworfen. Verschiedenen Medienberichten zufolge ist Tichy am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht mit seiner Klage gescheitert. Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen. Der Blogger sieht in der Äußerung der Politikerin eine „eine falsche und ehrenrührige Tatsachenbehauptung“, schreibt Tichy auf dem von ihm betriebenen Blog und kündigte gegen die Entscheidung Berufung an.

„Urteil mit Ironie“

Nach Angaben der Zeit vom Freitag erkennt das Gericht in Roths Äußerung eine „substanzarme Meinungsäußerung“, die im Rahmen des „politischen Meinungskampfes“ erfolgt sei. Der Blogger, der sich selbst an der öffentlichen Meinungsbildung durch Veröffentlichungen beteilige, müsse sich auch „überspitzte Äußerungen“ wie der angefochtenen von Roth gefallen lassen, schreibt die Zeitung zu dem Urteil.

Gegenüber der Augsburger Allgemeinen kommentierte Roth das Gerichtsurteil. „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen“, erkärte die Politikerin gegenüber der Zeitung.

Von: Norbert Schäfer

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