Einen konstant hohen Zuspruch des Informationsportals www.programmbeschwerde.de hat die für die Webseite verantwortliche Landesmedienanstalt Saarland (LMS) verzeichnet. Das Portal bündelt seit 2004 die Beschwerden von Mediennutzern und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.
Im Jahr 2018 gab es einen Rekord an eingegangenen Beschwerden, nämlich insgesamt 2.122. Im vergangenen Jahr waren es 2.058 Fälle, teilte die LMS mit. In den Jahren zuvor waren durchschnittlich nur rund 1.000 Beschwerden eingegangen.
Die Verantwortlichen sehen darin einen steigenden Bedarf der Bürger an einer „übergreifend agierenden Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten“, sagte der stellvertretende LMS-Direktor Jörg Ukrow laut einer Pressemitteilung. Es seien im Jahr 2019 vermehrt Beschwerden zu Angeboten von Streaming-Diensten und Glücksspielwerbung von Online-Casinos eingegangen. Bei den Beschwerden zu Internetangeboten sei es schwerpunktmäßig darum gegangen, dass ein Impressum fehlte und Werbung nicht gekennzeichnet war, so Ukrow.
Ärger über Werbeblöcke
Von den 2.058 Beschwerden behandelten 545 das Programm privater Fernseh- und Rundfunksender, 276 Beschwerden betrafen Online-Inhalte, insbesondere bei Instagram und YouTube. Es gab 834 Beschwerden zu Sendungen und Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Wie in den Vorjahren lag ein inhaltlicher Schwerpunkt der Zuschriften im Bereich des Jugendschutzes, teilte die LMS mit. Hier wurden besonders Erotikwerbung und für Kinder überbelastende Trailer im Tagesprogramm kritisiert. Ein Ärgernis im Bereich des Fernsehens blieben aus Sicht des Publikums zu lange Werbeblöcke und als aufdringlich empfundene Platzierungen. Daneben wurde auch mangelnde Programmvielfalt durch zu viele Wiederholungen mehrfach kritisiert.
Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Anzahl der Beschwerden zu Werbung in Social-Media-Kanälen erhöht, teilten die Verantwortlichen mit. „Unsere Informations- und Aufklärungsarbeit zur Werbekennzeichnung im Bereich Sozialer Medien hat offensichtlich die Influencerinnen und Influencer erreicht“, sagte Ukrow. „Programmbeschwerde.de leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Wirksamkeit regulatorischen Handelns zu erkennen und dabei auch die Bedürfnisse und Wahrnehmungen des Medienpublikums zu berücksichtigen.“
Die für die Webseite zuständige Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) sieht sich als Anlaufstelle für Mediennutzer, die im Fernsehen, Radio oder im Internet etwa verdeckte Werbung oder unangebrachte Inhalte entdeckt haben und sich darüber beschweren wollen. Beschwerden zu möglichen medienrechtlichen Verstößen gehen an die zuständigen Medienanstalten, reine Programmkritik direkt an die Redaktionen der privaten Sender.
Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk unterliegen Regularien, die dem Schutz der Öffentlichkeit dienen. Leitend bei der Beurteilung kritikwürdiger Inhalte sind neben der Beachtung der Gesetze die Achtung der Menschenwürde, der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung sowie die journalistische Sorgfaltspflicht.
Von: Jörn Schumacher