Der Fraktionszwang ist aufgehoben: Jeder Abgeordnete kann für sich entscheiden und entsprechend abstimmen. Einig sind sich im Grunde alle: Es muss sich etwas ändern, damit mehr Menschen ihre Organe nach dem Tod zur Verfügung stellen, um Leben zu retten. Doch wie das erreicht werden soll, ist fraglich.
Zuerst steht die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung. Erhält sie die einfache Mehrheit, wird nicht weiter abgestimmt. Sie sieht vor, dass jeder, der nicht aktiv widersprochen hat, automatisch als Spender gilt. Doppelt heißt: Gibt es keinen Widerspruch, würden im konkreten Fall zusätzlich die Angehörigen nach dem Willen des Verstorbenen befragt. Eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock will dagegen mit ihrem Entwurf die Entscheidungsbereitschaft in Sachen Organspende stärken.
Bei den Kirchen steht die Widerspruchslösung stark in der Kritik. Für Uwe Heimowski, den Politikbeauftragten der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), stellt sich dabei vor allem die Frage, wie weit der Staat in die Würde des Einzelnen verpflichtend eingreifen darf. Spenden sei gut, aber freiwillig, sagt er im pro-Interview (siehe unten). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) weist vor dem Hintergrund der Debatte auf eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD von 2016 hin. Ein Ergebnis war unter anderem: Menschen, die sich viel über soziale Themen austauschen, sind spendenbereiter. Außerdem seien 50 Prozent der konfessionell gebundenen Menschen (evangelisch/katholisch) bereit, ein Organ zu spenden, dagegen nur 39 Prozent der nicht konfessionell Gebundenen.
Herr Heimowski, von Seiten der Kirchen kam vermehrt Kritik an der Widerspruchslösung von Jens Spahn. Was genau sind die Knackpunkte?
Zuerst einmal muss ich sagen: Es ist für mich eine tolle Erfahrung, dass wir uns als Christen – EKD, Katholische Kirche und Deutsche Evangelische Allianz – in der Sache ziemlich einig sind. Was die Knackpunkte angeht: Zum einen ist überhaupt nicht erwiesen, dass eine doppelte Widerspruchslösung zu mehr Organspendern führt. In Griechenland etwa gibt es diese Lösung und da sind nur halb so viele Leute zu Organspenden bereit wie zurzeit hier in Deutschland.
Der zentrale Knackpunkt ist: Wie weit darf der Staat in die Würde des Einzelnen verpflichtend eingreifen? Da haben wir ein großes ethisches Problem. Wenn der Mensch als Ebenbild Gottes frei geschaffen ist oder – wie das Grundgesetz sagt – wenn die Würde des Menschen in jedem Individuum liegt, dann kann der Staat nicht übergriffig werden. Doch wenn er am Ende des Lebens die Organe entnimmt, ohne ihn zu fragen, muss man überlegen: Wo wird der Staat außerdem übergriffig? Man hat den Eindruck, dass sich da grundsätzlich eine Tür öffnen könnte.
Dann gibt es noch religiöse Argumente. Juden, Zeugen Jehovas und auch bestimmte christliche Gruppen sind wegen ihrer Vorstellung von Auferstehung der Überzeugung, dass sie unversehrt beerdigt werden müssen. Widersprechen diese Leute nicht, etwa weil sie unaufgeklärt sind, dann wird etwas getan, dem sie nie zustimmen würden, wenn sie es verstanden hätten. Nicht zuletzt gab es im April 2019 bereits eine Gesetzesänderung, nach der ein Register für Organspender eingeführt werden soll. Jetzt das nächste Gesetz dranzuhängen, bevor das erste wirkt, halte ich für einen ziemlichen Übereifer.
Ist Organspende für Sie ein Akt der Nächstenliebe oder ein Überschreiten der Grenzen Gottes?
Es ist wichtig, dass eine Gesellschaft nicht dem Irrglauben erliegt, der Tod sei durch Medizin oder Technik aufhaltbar. Der Tod darf kein Tabu sein, er gehört zum Leben. Andererseits sollten wir alles tun, was einem Menschen das Leben verlängern könnte. Das tun wir an anderen Stellen ja auch, indem wir zum Beispiel Blut oder Stammzellen spenden. Insofern halte ich auch die Organspende für einen Akt der Nächstenliebe. Allerdings sagt schon das Wort „Organspende“: Es sollte etwas Freiwilliges sein, nicht etwas, wozu ich verpflichtet werde.
„Ich habe da keine endgültige Antwort“
Hirntod oder Herztod – wird bezüglich der Organspende der Tod mit zweierlei Maß gemessen?
Wir merken daran, dass uns selbst der Tod entzogen ist. Wir können Definitionen formulieren, aber der Tod bleibt etwas, was in Gottes Hand liegt, egal, wie wir das medizinisch definieren. Weil bei Herzstillstand das Organ schnell nicht mehr zu benutzen ist, hat man bei uns die Hirntodregelung eingeführt, denn dann können die Organe noch weiterbelebt werden. Manche sagen allerdings, dieser Mensch lebe noch, habe auch noch Gefühlsregungen. In vielen Ländern gibt es die Herztodregelung, da besteht natürlich die Gefahr, dass jemand gar nicht erst reanimiert wird, sondern zügig die Organe entnommen werden. Ich habe da keine endgültige Antwort, aber es ist ein riesengroßes Dilemma und wir wagen uns in Bereiche vor, die wir medizinisch eigentlich nicht erfassen können.
Letztlich wird sich jeder mit dem Thema Organspende auseinandersetzen müssen. Was ist im Hinblick auf eine Entscheidung zu bedenken?
Ich finde es gut, dass wir damit konfrontiert werden, denn jeden Tag sterben drei Menschen, die leben könnten, wenn sie ein Spenderorgan bekämen. Neben allen formalen Informationen sollte man aber auch wissen, dass zum Beispiel der Sterbeprozess ein ganz anderer ist. Wenn man am Sterbebett eines Menschen sitzt, ist es normalerweise ein schleichender Prozess. Bei der Organentnahme wird der Tote sofort an Geräte angeschlossen und wirkt noch lebendig. Man hat einen ganz anderen Abschiedsprozess. Das muss man wissen und am besten vorher mit einem Seelsorger besprechen. Wenn man darauf nicht vorbereitet wird, ist das schon ein ziemlicher Schock. Insofern sollte so eine seelsorgerliche Vorbereitung eigentlich verpflichtend sein.
Hirntod oder Herztod – wird bezüglich der Organspende der Tod mit zweierlei Maß gemessen?
Wir merken daran, dass uns selbst der Tod entzogen ist. Wir können Definitionen formulieren, aber der Tod bleibt etwas, was in Gottes Hand liegt, egal, wie wir das medizinisch definieren. Weil bei Herzstillstand das Organ schnell nicht mehr zu benutzen ist, hat man bei uns die Hirntodregelung eingeführt, denn dann können die Organe noch weiterbelebt werden. Manche sagen allerdings, dieser Mensch lebe noch, habe auch noch Gefühlsregungen. In vielen Ländern gibt es die Herztodregelung, da besteht natürlich die Gefahr, dass jemand gar nicht erst reanimiert wird, sondern zügig die Organe entnommen werden. Ich habe da keine endgültige Antwort, aber es ist ein riesengroßes Dilemma und wir wagen uns in Bereiche vor, die wir medizinisch eigentlich nicht erfassen können.
Letztlich wird sich jeder mit dem Thema Organspende auseinandersetzen müssen. Was ist im Hinblick auf eine Entscheidung zu bedenken?
Ich finde es gut, dass wir damit konfrontiert werden, denn jeden Tag sterben drei Menschen, die leben könnten, wenn sie ein Spenderorgan bekämen. Neben allen formalen Informationen sollte man aber auch wissen, dass zum Beispiel der Sterbeprozess ein ganz anderer ist. Wenn man am Sterbebett eines Menschen sitzt, ist es normalerweise ein schleichender Prozess. Bei der Organentnahme wird der Tote sofort an Geräte angeschlossen und wirkt noch lebendig. Man hat einen ganz anderen Abschiedsprozess. Das muss man wissen und am besten vorher mit einem Seelsorger besprechen. Wenn man darauf nicht vorbereitet wird, ist das schon ein ziemlicher Schock. Insofern sollte so eine seelsorgerliche Vorbereitung eigentlich verpflichtend sein.
„Freiwillig etwas Gutes tun, aber nicht dazu verpflichtet werden
Es ist also auch eine Überlegung, die immer die Angehörigen einschließen sollte?
Auf jeden Fall! Die Hälfte der Entscheidungen zur Organentnahme treffen schon heute die Angehörigen. Deshalb ist es sehr wichtig, das vorher zu besprechen und eine Patientenverfügung zu machen, um die Angehörigen zu entlasten. Der Sterbeprozess betrifft ja nicht nur den Sterbenden.
Haben Sie persönlich einen Organspendeausweis?
Ich selbst habe schon seit Jahren einen. Ich halte es für einen großen Akt der Nächstenliebe, anderen an so einer Stelle noch helfen zu können, wenn es geht. Ich habe lange mit meiner Frau darüber gesprochen und wir sollten jetzt auch mit den Kindern, die groß genug sind, darüber reden. Ich glaube, es ist eine Chance, anderen etwas Gutes zu tun, und das möchte ich freiwillig sehr gerne tun. Dazu verpflichtet werden möchte ich nicht.
Es ist also auch eine Überlegung, die immer die Angehörigen einschließen sollte?
Auf jeden Fall! Die Hälfte der Entscheidungen zur Organentnahme treffen schon heute die Angehörigen. Deshalb ist es sehr wichtig, das vorher zu besprechen und eine Patientenverfügung zu machen, um die Angehörigen zu entlasten. Der Sterbeprozess betrifft ja nicht nur den Sterbenden.
Haben Sie persönlich einen Organspendeausweis?
Ich selbst habe schon seit Jahren einen. Ich halte es für einen großen Akt der Nächstenliebe, anderen an so einer Stelle noch helfen zu können, wenn es geht. Ich habe lange mit meiner Frau darüber gesprochen und wir sollten jetzt auch mit den Kindern, die groß genug sind, darüber reden. Ich glaube, es ist eine Chance, anderen etwas Gutes zu tun, und das möchte ich freiwillig sehr gerne tun. Dazu verpflichtet werden möchte ich nicht.
Die Fragen stellte Christina Bachmann