Der Gemeinsame Bundessausschuss, bestehend aus Vertretern von Krankenkassen und Kliniken, Ärzten und Patienten, will einen Bluttest zur Früherkennung von Trisomie-Erkrankungen zur Kassenleistung machen. Das entschied das Gremium bei einer Sitzung am Donnerstag in Berlin. Zuvor muss noch das Bundesgesundheitsministerium zustimmen. Außerdem will der Bundesausschuss frühestens Ende 2020 eine – möglicherweise schriftliche – verpflichtende Patienteninformation erstellen. Die Freigabe des Tests auf Kassenkosten würde demnach erst frühstens 2021 erfolgen.
Wie der Bundesausschuss mitteilte, soll der Bluttest „in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung“ eingesetzt werden. Für das Verfahren wird der schwangeren Frau Blut entnommen. Die Analyse kann das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21 anzeigen. Bisher waren dazu riskantere invasive Untersuchungen notwendig, etwa eine Fruchtwasseruntersuchung – auch diese werden in begründeten Fällen von den Krankenkassen bezahlt. Mit der Einführung und Kostenübernahme des neuen Tests will der Bundesausschuss nach eigener Aussage dafür sorgen, dass das Risiko einer Fehlgeburt infolge der Untersuchung minimiert wird.
Der Ausschussvorsitzende Josef Hecken betonte am Donnerstag, eine „intensive Beratung und Aufklärung“ soll dafür sorgen, dass der Test „nicht als ethisch unvertretbares ‚Screening‘ eingesetzt wird“. Er ist seit 2012 auf dem Markt verfügbar, muss bisher aber privat gezahlt werden.
Kirchen in der Frage gespalten
Lebensrechtler sehen einen solchen Beschluss kritisch. So teilte die Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits im Juni mit, der Bluttest habe eine Fehlerquote von bis zu 18 Prozent. Der Bluttest erwecke zudem den Eindruck, ein Leben mit Down-Syndrom sei nicht lebenswert. „Solche selektiven Untersuchungen widersprechen dem, was Menschen mit Down-Syndrom selbst und auch ihre Familien sagen“, teilte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, mit. Geschäftsführerin Jeanne Nicklas-Faust erklärte gegenüber pro: „Wir fürchten eine systematische Suche nach Trisomie 21, die Menschen mit Behinderung ausgrenzt und diskriminiert.“
Während die Katholische Kirche es ebenfalls ablehnt, dass die Krankenkassen den vorgeburtlichen Bluttest übernehmen, plädierte die Evangelische Kirche in Deutschland im Frühjahr für die Freigabe in Verbindung mit einer verpflichtenden Beratung für schwangere Frauen. Der Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, befürwortet die Kostenfreiheit des Bluttests für Frauen ebenfalls. Angesichts der Rechtslage und im Vergleich zu dem, was schon bezahlt werde, sehe er keinen Grund dafür, weshalb die Gesetzliche Krankenversicherung diesen Test auf das Down-Syndrom bei Risikoschwangerschaften nicht bezahlen sollte, sagte Dabrock der Wochenzeitung „Das Parlament“.
Von: Anna Lutz