Petitionsfrist für iranische Konvertitin Mahsa endet heute

Im Herbst 2015 ist die Iranerin Mahsa nach Deutschland geflohen. Jetzt droht ihr die Abschiebung. Heute endet die Frist für eine Petition beim Hessischen Landtag, die erreichen soll, dass die konvertierte Christin in Deutschland bleiben kann.
Von PRO
Heute endet die Petition, die die 38-jährige Christin Mahsa vor der Abschiebung in den Iran

Ihre Bekehrung zum Christentum hat für die Iranerin Mahsa ein Nachspiel. Die deutschen Behörden wollen die Iranerin, die seit 2015 in Deutschland lebt, abschieben. In ihrer Heimat drohen ihr Folter und Verfolgung. Um das zu verhindern, haben hessische Christen eine Petition gestartet, die heute abläuft. Sie richtet sich an den Ausschuss des hessischen Landtages und die Härtefallkommission.

Die Petition haben bisher mehr als 7.000 Menschen unterzeichnet. Am 19. August möchte einer der Initiatoren, Georg Müller, sie im hessischen Landtag übergeben. Neun Tage später entscheidet der Petitionsausschuss über die Eingabe. Wie die Wetzlarer Neue Zeitung (WNZ) meldet, können Bürger bis dahin freitags ab 17 Uhr auf dem Marktplatz in Herborn Briefe an Parteien, die Bundeskanzlerin und den Innenminister abgeben, die dann weitergeleitet werden.

Eine Petition kann jeder beim Landtag einreichen. Die Kanzlei des Hessischen Landtags bittet die Landesregierung um eine Stellungnahme zum Sachverhalt, die dann geprüft wird. Der Petitionsausschuss berät über die eingereichten Petitionen und fasst einen Beschlussvorschlag. Über diesen stimmt das Parlament in der nächsten Plenarsitzung ab.

Nur Mutter und Schwester wissen, dass sie noch lebt

Die 38-Jährige Mahsa stammt aus einer einflussreichen Familie im Iran, die streng muslimisch geprägt ist. Sie wurde nach ihrer Konversion angezeigt und verließ aus Angst vor den Konsequenzen das Land. Ihre Familie erklärte sie für tot. Deswegen lebt sie heute in Deutschland unter einem Decknamen. Nur ihre Mutter und eine Schwester wissen, dass Mahsa noch lebt.

Sie hat sich bis zum 1. August auch keinen iranischen Pass ausstellen lassen. Die iranischen Behörden wissen nicht, dass sie in Deutschland ist. Mit dem geforderten Gang zur Botschaft hätte sie ihre Identität offenbart, schreibt die WNZ. Für sie könnte das ein Arbeitsverbot zur Folge haben. So lange die Petition noch läuft, entgeht Mahsa aber wohl zumindest der angedrohten Abschiebehaft.

„Glaubens- und Religionsfreiheit werden mit Füßen getreten“

Die Deutsche Evangelische Allianz hat im Rahmen der Allianzkonferenz die Petition unterstützt. Vorsitzender Ekkehart Vetter bezeichnete den hessischen Fall als „Spitze des Eisbergs“. Die Petition diene dazu, die Religionsfreiheit zu wahren und solle auch andere Gemeinden zum Engagement aktivieren. „Die iranische Regierung tritt die Glaubens- und Religionsfreiheit mit Füßen“, sagte Vetter: „Deutschland darf Christen nicht in solch eine Situation hinein abschieben.“

Vetter verwehrte sich gegen eine Glaubensprüfung durch das BAMF. „Die Taufe eines Menschen ist das Entscheidende. Das muss reichen, dass ein Mensch als Christ anerkannt wird“, sagte Vetter. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Volker Kauder hat seine Forderung nach einem Abschiebestopp für iranische Christen im Rahmen der Konferenz bekräftigt. In ein Land, das die Religionsfreiheit nicht garantiere, könne man niemanden zurückschicken, sagte er. Im Juni hatten 250 Christen im mittelhessischen Herborn mit einem Gebetsmarsch auf die Situation der jungen Christin und verfolgter Christen weltweit aufmerksam gemacht und sich mit der iranischen Christin solidarisch erklärt.

Christen demonstrierten im Juni in Herborn gegen die Abschiebung der Konvertitin Mahsa Foto: pro/Norbert Schäfer
Christen demonstrierten im Juni in Herborn gegen die Abschiebung der Konvertitin Mahsa

„Eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht“

Müller bezeichnete gegenüber pro die drohende Abschiebung als „eklatanten Verstoß gegen geltendes Recht“. Für die junge Christin engagiere sich das Netzwerk aus Nächstenliebe. Die Petition fordert das Bleiberecht für die junge Frau, weil ihr bei der Rückkehr in die Heimat „konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht“. Das Vorgehen der Behörden widerspreche nicht nur dem christlichen Glauben, sondern auch dem Grundgesetz.

Müller erwartet von den Politikern, dass sie sich mit der Situation im Iran auseinandersetzen. Dass Behörden und Gerichte selbst die Taufe nicht als ausreichendes Kriterium für einen inneren Religionswandel anerkennen, ärgert viele Christen. Im August 2016 hatte Mahsa einen förmlichen Asylantrag gestellt, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ablehnte. Das Abschiebeverbot liege in dem konkreten Fall nicht vor. Mahsa wurde aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Gegen das BAMF-Urteil klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Gießen, das die Klage im Januar 2019 als unbegründet ablehnte. Die zwei Zeugen hätten den Richter nicht von der „aufrichtigen Annahme“ des christlichen Glaubens überzeugen können. Die Klägerin habe dem Gericht „eine identitätsprägende innere Glaubensüberzeugung“ nicht überzeugend darlegen können und sei unverfolgt aus dem Iran ausgereist. Daran ändere laut Aussage des Gerichts auch die Taufe nichts. Eine weitere Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel blieb erfolglos. Damit sind sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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