Ab dem Schuljahr 2020/2021 haben österreichische Schüler die Wahl zwischen Ethik und Religion. Wer sich aus Gewissensgrüngen gegen den Besuch eines konfessionellen oder etwa islamischen Religionsunterrichts entscheidet, soll dann eine Ethikstunde besuchen. Wie die Wiener Zeitung berichtet, soll es darin um respektvollen und toleranten Umgang, gewaltfreie Konfliktlösung, das Verhältnis der Schüler zur Welt und die Weltreligionen sowie philosophische Strömungen gehen. Bisher haben Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, in Österreich eine Freistunde.
Kirche immer weniger normgebende Kraft
„Ethik wird in Zukunft noch wichtiger werden“, begründete der österreichische Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) die Entscheidung laut Vatican News. Die Kirche sei immer weniger die normgebende Kraft. Stattdessen soll nun die Förderung eines ethischen Verständnisses im Schulunterricht zum Miteinander in der Gesellschaft beitragen. 17 Prozent der Österreicher geben an, kein religiöses Bekenntnis zu haben.
In Österreich können Schüler ab 14 Jahren selbst entscheiden, ob sie dem Religionsunterricht beiwohnen oder nicht. Vorher bestimmen die Erziehungsberechtigten darüber. Der Religionsunterricht wird ähnlich wie in Deutschland von den Glaubensgemeinschaften verantwortet und findet im Rahmen des Pflichtunterrichts an Schulen statt. Finanziert wird er vom Staat. Wer einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, besucht in der Regel auch deren Unterricht – dazu zählen im deutschen Nachbarland nicht nur Katholische und Evangelische Kirche oder muslimische Glaubensgemeinschaften, sondern je nach Bedarf auch Freikirchen, orthodoxe oder jüdische Gruppen. Mancherorts wird sogar buddhistischer Religionsunterricht erteilt.
Und in Deutschland?
In Deutschland ist Religionsunterricht ebenfalls gemeinsame Sache der Schulen und der Religionsgemeinschaften. Er steht unter staatlicher Aufsicht, über den Inhalt bestimmen die Kirchen oder etwa die beteiligten muslimischen Verbände. In den meisten deutschen Bundesländern ist Religion ein ordentliches Unterrichtsfach und die Teilnahme verpflichtend. Wer sich aus Gewissengründen abmeldet erhält in der Regel Ersatzunterricht, häufig Ethik. Doch es gibt Ausnahmen, etwa das Bundesland Berlin. Hier ist der Besuch des Religionsunterrichts freiwillig, Ethik aber seit einigen Jahren verpflichtend für alle Schüler. Wer das Wahlfach Religion besuchen möchte, tut dies also zusätzlich zum restlichen Unterricht. Es hat keinen Einfluss auf die Versetzung.
Von: Anna Lutz