Im Februar 2014 hatte das belgische Parlament beschlossen, auch Kindern und Jugendlichen aktive Sterbehilfe zu gewähren, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit leiden. Von Kirchen und konservativen Politikern hagelte es Kritik. Fünf Jahre später zeigt sich: Scheinbar haben nur wenige Minderjährige Sterbehilfe in Anspruch genommen.
2014 und 2015 sei bei keinem Minderjährigen Sterbehilfe angewendet worden, berichtete die Ärztezeitung schon 2018. Im Zeitraum von 2016 bis 2017 hat es demnach drei Fälle gegeben. Die Patienten seien neun, elf und 17 Jahre alt gewesen. Einer der Patienten habe an Mukoviszidose, der andere an bösartigen Tumoren im Kopf und der dritte an Duchenne-Muskeldystrophie, einer Form von Muskelschwund, gelitten.
Eine Anfrage von pro beim belgischen Gesundheitsministerium, wieviele Fälle es 2018 und 2019 gegeben habe, blieb bis Donnerstag unbeantwortet.
Sterbehilfe für Minderjährige ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Kind oder der Jugendliche muss unheilbar krank sein, an schlimmen Schmerzen leiden, den Wunsch zu sterben mehrfach geäußert haben und in der Lage sein, seine Situation und die Folgen seiner Entscheidung einzuschätzen. Diesen Entschluss müssen Ärzte und Psychologen bestätigen. Zudem müssen die Eltern zustimmen.
Von: Djordje Cenic