Neuer Rekord an Beschwerden über Medien

Beim Online-Portal programmbeschwerde.de sind 2018 so viele Eingaben wie noch nie gemacht worden. Mehr als 2.000 Beschwerden über das Rundfunkprogramm und Online-Angebote gingen ein.
Von PRO
Viele Eingaben beim Portal programmbeschwerde.de bezogen sich auf erotische Inhalte

Das Online-Portal www.programmbeschwerde.de ist ein Angebot der Landesmedienanstalten, auf dem Mediennutzer Beschwerden über Medienangebote abgeben können. 2018 gab es dort die meisten Eingaben seit Bestehen des Portals: Die Mitarbeiter kümmerten sich um 2.122 Fälle und damit um fast doppelt so viele wie im Vorjahr (1.185).

In knapp einem Viertel der Beschwerden (500) ging es um Programminhalte privater Fernseh- und Radiosender. 1.101 Eingaben betrafen die Aufsicht im dualen System sowie Sendungen und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese wurden an die Rundfunkanstalten weitergeleitet, da die Medienanstalten nur für den privaten Rundfunk zuständig sind.

Es wurden auch Fragen zum Ordnungsrahmen gestellt oder Informationen zu medienrechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten gewünscht. 196 Anliegen drehten sich um Online-Angebote, insbesondere bei Instagram und YouTube. In Einzelfällen seien Anfragen und Beschwerden auch an die Freiwillige Selbstkontrolle, den Presserat und den Deutschen Werberat verwiesen worden.

Jugendschutz und Werbung oft kritisiert

Laut Pressemitteilung der Landesmedienanstalt lag ein inhaltlicher Schwerpunkt der Zuschriften im Bereich des Jugendschutzes. Mediennutzer kritisierten besonders Erotik-Werbung und für Kinder überbelastende Trailer im Tagesprogramm für Filme, die aus Gründen des Jugendschutzes erst am späteren Abend ausgestrahlt werden dürfen. Für Ärger hätten auch „diverse Nackt-Shows“ gesorgt. Einzelne Magazinbeiträge seien von Einzelpersonen oder bestimmten Gruppen als journalistisch einseitig betrachtet worden.

Fernsehzuschauer hätten sich zudem über zu lange Werbeblöcke beschwert und deren als aufdringlich empfundenen Platzierungen. Im Online-Bereich seien vor allem nicht gekennzeichnete Werbung in Instagram-Profilen und YouTube-Kanälen auf Kritik gestoßen. „Hier ist teilweise ein erheblicher Recherche-Aufwand notwendig, um die Anbieter zu identifizieren, damit in der Folge die zuständige Aufsicht informiert werden kann.“ Uwe Conradt, Direktor der Landesmedienanstalt des Saarlandes, machte deutlich, dass die zuständigen Anstalten in zahlreichen Fällen erfolgreich auf eine rechtskonforme Ausgestaltung der Inhalte hinwirken konnten.

Steigender Bedarf für eine Anlaufstelle

Für Conradt verdeutlicht der Anstieg der Beschwerden „einen steigenden Bedarf des Fernsehpublikums, der Radiohörerschaft aber auch von Nutzern sozialer Medien an einer übergreifend agierenden Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten“. Die Entwicklung des Portals spiegele damit, wie das Publikum den Medienwandel wahrnehme.

Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), Cornelia Holsten, verwies auf eine deutlich höhere Zahl der Beschwerden in Sachen Influencer-Marketing. Sie führte dies auf sensibilisierte Verbraucher und die eigene Informations- und Aufklärungsarbeit zur Werbekennzeichnung im Bereich Sozialer Medien zurück.

Auf der Plattform programmbeschwerde.de können Mediennutzer sich beschweren, wenn Angebote privater und öffentlich-rechtlicher Sender nicht den Programmgrundsätzen und den Regeln der Werbung und des Jugendschutzes entsprechen, etwa bei aggressiven Werbepraktiken im Fernsehen, gewalttätigen Szenen im Nachmittagsprogramm. Das Beschwerdeteam ist bei der Landesmedienanstalt des Saarlandes angesiedelt. Diese betreibt das Portal seit seiner Gründung 2004 für die Gemeinschaft der Medienanstalten in Deutschland. Sie kümmert sich darum, dass die Beschwerden über Medienangebote an die verantwortlichen Gremien der Sender weitergeleitet werden.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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