EKD investiert in Digitalisierung, Jugend und Missbrauchsaufarbeitung

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat auf ihrer Tagung in Würzburg die Türen für mehr Engagement von Jugendlichen und zur Digitalisierung in der Kirche weiter geöffnet. Auch für die Aufarbeitung und die Prävention von sexuellem Missbrauch hat sie Geld bereitgestellt.
Von PRO
Nach dem Vortrag von Bischöfin Kirsten Fehrs über sexualisierte Gewalt in der Kirche am Dienstag hatten sich die Synodalen von ihren Plätzen erhoben und applaudiert

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am Mittwoch einstimmig den Maßnahmenkatalog „Kirche im digitalen Wandel“ angenommen. Dieser stellt dem Rat der EKD 2,2 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung. Unter anderem haben die Synodalen bei ihrer Tagung in Würzburg dazu einen Innovationsfonds mit rund einer Million Euro ausgestattet.

Ziel soll es sein, im digitalen Bereich „ethisch verantwortlich zu gestalten, um nicht gestaltet zu werden“. Dazu richtet die Kirche unter anderem drei Stellen ein. Eine unbefristete, zentrale Vernetzungsstelle soll die Verantwortung für den Gesamtprozess verantworten. Diese wird ergänzt um zwei befristete Stellen, die den Bereichen „Theologie und Ethik“ und „Prozesse und Standards“ zugeordnet sind. Der Innovationsfonds wird neue Projekte und Ideen fördern und soll „Erprobungsräume mit Lab-Charakter“ ermöglichen. „Um digitale Entwicklung wirklich gestalten zu können, braucht es die vernetzten Vielen. Und wer ganz genau hinschaut, erkennt schnell, dass darin auch die Chance liegt, Kirche neu zu beleben“, begründete Volker Jung, Kirchenpräsident von Hessen und Nassau und Mitglied des Rates der EKD, die Einbringung vor der Synode. Die EKD zielt mit den Beschlüssen auf strategische Ziele in den Handlungsfeldern „Kommunikation und Kultur“, „Prozesse und Standards“ sowie „Theologie und Ethik“.

Jugend soll mehr Gewicht in Gremien erhalten

Die Synode hat in Würzburg ebenfalls beschlossen, dass in den EKD-Gliedkirchen die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen im Alter von unter 30 Jahren in kirchlichen Gremien in Zukunft stärker in den Blick genommen werden. Dazu sollen die Landeskirchen bei einer Überarbeitung verfassungsrechtlicher und kirchengesetzlicher Grundlagen prüfen, wie sie junge Menschen für die Arbeit in Gremien der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und auf landeskirchlicher Ebene gewinnen können. Zudem sollen die EKD-Gliedkirchen feststellen, wie jungen Menschen neben den Wahlen und der Berufung zur Landessynode möglicherweise über einen gesonderten Zugang die Mitgliedschaft in der Landessynode – einschließlich des Stimmrechts – eröffnet werden kann. Die Landeskirchen sollen über Diskurse den jungen Menschen verbesserte Möglichkeiten zum Mitwirken schaffen und zu einer verstärkten Beteiligung in den kirchlichen Gremien durch entsprechende Beschlüsse, Impulse und Initiativen eintreten.

Eine Million Euro für Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Zudem hat die Synode auf ihrer Tagung beschlossen, die Maßnahmen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der EKD deutlich auszuweiten und einem Elf-Punkte-Handlungsplan einstimmig zugestimmt, der unter anderem eine Studie über das Dunkelfeld sowie eine unabhängige zentrale Ansprechstelle vorsieht. Am Mittwoch erklärte die Präses der EKD-Synode, Irmgard Schwaetzer: „Das ist eine hohe Selbstverpflichtung.“ Der Beschluss zeige auch, dass ein sehr starker Wille vorhanden sei, sich diesem Thema zu stellen. Die Synode stelle sich damit „dem Leid und dem Schmerz derer, die im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt und Missbrauch erlitten haben“ und bekenne „gegenüber allen Betroffenen die Schuld der ganzen Institution“.

Bei der Einbringung des Antrages hatte Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, unterstrichen, dass bereits seit 2010 Kirche und Diakonie Maßnahmen der Prävention, Intervention und Hilfe ergriffen hätten mit dem Ziel, „sich mit dem Leid der Betroffenen auseinanderzusetzen und Verantwortung für die Verfehlung der Institution zu übernehmen“. Für die die Arbeit des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt stellt die Synode nach eigenen Angaben 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Am letzten Tag hat die Synode auch einstimmig der Haushalt der EKD für 2019 verabschiedet. Der sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 218 Millionen Euro vor. Wichtigste Finanzierungsquelle der EKD ist nach eigenen Angaben die sogenannte allgemeine Umlage der Landeskirchen. Sie soll für kommendes Jahr um rund vier Prozent auf 94,5 Millionen Euro (2018: 90,8 Millionen Euro) steigen.

Von: Norbert Schäfer

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen