Presse darf nicht an ihrer Arbeit gehindert werden

Der Fall des LKA-Mitarbeiters, der bei einer Anti-Merkel-Demo protestierte und einen Polizeieinsatz gegen ein Fernsehteam auslöste, erhält weiterhin zu Recht große Aufmerksamkeit. Denn es ist ein Problem, wenn staatliche Organe Journalisten an ihrer Arbeit hindern. Ein Kommentar von Martina Blatt
Von PRO
Reporter im Einsatz (Symbolbild)

Dieser Fall aus Sachsen schlägt aktuell hohe Wellen: Ein Fernsehteam des ZDF-Politmagazins „Frontal21“ wird beim Berichten über eine Demonstration von AfD und Pegida gegen Kanzlerin Angela Merkel von der Polizei in Dresden festgehalten. Die Beamten überprüfen mehrmals die Presseausweise und Daten der Journalisten, nehmen schließlich noch eine Anzeige auf – das alles dauert rund eine Dreiviertelstunde. Ihrer Arbeit konnten die Reporter in der Zeit nicht nachgehen – filmten aber teils die Situation des Festgehaltenwerdens.

Den Einsatz gegen die Journalisten am Donnerstag vor einer Woche löste ein Teilnehmer der Demonstration aus. Der wollte nicht gefilmt werden, doch statt einfach weiter zu gehen, lief er direkt auf die Kamera zu, reklamierte mehrmals, dass er nicht auf Band aufgenommen werden will und der Kameramann eine Straftat begehe, wenn der ihn filme. Schließlich fordert er das Fernsehteam auf, die Angelegenheit polizeilich zu klären. Bilder des Mannes mit Anglerhut in Schwarz-Rot-Gelb sind derzeit auf vielen Onlineplattformen zu sehen.

„Mitarbeiter des Staates dürfen auf demonstrieren“

Am Mittwochabend teilte Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) mit, dass es sich bei dem Demonstranten, um einen Mitarbeiter des Landeskriminalamtes handelte. Der Mann sei nicht im Dienst gewesen, sondern im Urlaub. Jedoch machte Innenminister Wöller auch deutlich, er erwarte „von allen Bediensteten meines Ressorts jederzeit, auch wenn sie sich privat in der Öffentlichkeit aufhalten und äußern, ein korrektes Auftreten“.

Die Geschichte hat politische Brisanz, nicht nur weil die Polizei dem Innenministerium unterstellt ist und einmal mehr der Verdacht laut wird, die Behörden in Sachsen könnten der politischen Rechten zugeneigt sein. Auch durch die Art, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zeitnah nach dem Vorfall die Polizei via Twitter verteidigte: „Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten.“ Sein Stellvertreter Martin Dulig (SPD) wiederum distanzierte sich via Tweet von der Aussage des Koalitionspartners: „Die Arbeit von Journalisten ist eine ernste Angelegenheit, ich kann hier kein ,unseriöses‘ Verhalten erkennen.“

Bundesregierung äußert sich zum Vorfall

Der Fall löste vielseitig Kritik und Empörung aus. ZDF-Chefredakteur Peter Frey bezeichnete das Vorgehen der Polizei als „klare Einschränkung der freien Berichterstattung“. Die Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Sachsen (DJV), Inge Dippmann, sagt gegenüber „Frontal21“: „Mein Eindruck war, dass sich die Polizisten dort instrumentalisieren lassen haben von den Pegida-Anhängern.“ Der DJV forderte Konsequenzen. Der innenpolitische Sprecher der sächsischen Linken, Enrico Stange, sprach laut der Süddeutschen Zeitung von einer „zweifelhaften Haltung mancher Polizeibediensteter zum demokratischen Rechtsstaat“. Auch die Bunderegierung äußerte sich über einen Sprecher am Freitag. Sie hält den Zwischenfall bei der Anti-Merkel-Demonstration für ein Warnsignal. Sie forderte zügig Klarheit zu schaffen und mögliche Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen.

War der Einsatz der Polizei nun gerechtfertigt, da der Demonstrant und LKA-Mann nicht gefilmt werden wollte? Laut verschiedener Medienrechtler waren die Aufnahmen der Demonstration zulässig. Rafael Behr, Professor an der Hamburger Akademie der Polizei, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Freitag: „Ich sehe in dem Verhalten der Polizisten keinen offensichtlichen Rechtsverstoß. Das Vorgehen war aus meiner Sicht im Rahmen des Zulässigen.“ Den genauen Vorfall wird der Innenausschuss des Sächsischen Landtags erörtern. Bei aller Empörung auf verschiedenen Seiten gilt es zu analysieren, was wirklich passiert ist und wer wofür verantwortlich ist.

Das Grundgesetz ist indes klar, auch die sächsische Verfassung besagt: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Das bedeutet: Journalisten müssen jederzeit ihre Arbeit machen dürfen, auch wenn einem das Format missfällt oder unangemessen erscheint. Es ist ein Problem, wenn staatliche Organe wie die Polizei Journalisten an ihrer Arbeit hindern, denn die Presse ist es, die Politikern und Behörden auf die Finger schaut. Gut also, dass die Öffentlichkeit in diesem Fall empfindlich reagiert hat.

Von: Martina Blatt

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