Widerstand gegen neuen Test auf Down-Syndrom

Eine neue Methode soll vorgeburtliche Tests auf das Down-Syndrom einfach und sicher machen. Womöglich soll der Bluttest künftig eine Kassenleistung werden. Dagegen regt sich parteiübergreifender Widerstand unter dem Titel: „Wie weit wollen wir gehen?“
Von Nicolai Franz
Behindertenverbände fürchten, dass immer weniger Menschen mit Behinderungen geboren werden

Wenn werdende Eltern wissen wollen, ob ihr Kind das Down-Syndrom hat, stehen sie vor einer schwierigen Entscheidung. Denn die bisherigen diagnostischen, sogenannten „invasiven“ Methoden, sind mit Risiken verbunden: Sowohl die Fruchtwasseruntersuchung als auch die Plazenta-Punktion bergen Gefahren, bis hin zur Frühgeburt.

Seit einiger Zeit gibt es jedoch einen Bluttest, bei dem kein solcher Eingriff notwendig ist. Eine simple Entnahme von 20 Millilitern Blut der Mutter genügt. Denn selbst in dieser geringen Blutmenge befindet sich die DNA des ungeborenen Kindes, die über die Plazenta in den Blutkreislauf der Mutter gelangt. Die DNA wird isoliert und anschließend untersucht. Der Test ist ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich und kostet bisher zwischen 200 und 400 Euro.

„Selektive Fahnung nach unerwünschten Abweichungen“

Seit August 2016 prüft der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen, ob der neue Test eine Kassenleistung sein soll, wie das Ärzteblatt berichtete. Damit könnte die neue Methode zur Regel werden. Behindertenverbände hatten dagegen schon früh protestiert. Mit dem neuen Test würden künftig immer mehr Embryonen mit Down-Syndrom abgetrieben. „Die pränatale Suche nach genetischen Merkmalen ist eben keine Schwangerenvorsorgeuntersuchung, sondern eine selektive Fahnung nach unerwünschten Abweichungen“, teilte das „gen-ethische Netzwerk“ mit.

Viele Schwangerschaften betroffen

Der Gemeinsame Bundesausschuss gab an, sich der Sensibilität des Themas bewusst zu sein, schränkte laut Ärzteblatt aber ein: Die Kostenübernahme solle auf Risikoschwangerschaften beschränkt bleiben.

Risikoschwangerschaften sind jedoch nicht gerade selten, wie Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen. Demnach wurden 2013 bei 76,3 Prozent aller Schwangerschaften Risikofaktoren angegeben, auch wenn nur bei 34,9 Prozent der Schwangerschaften tatsächlich eine Risikoschwangerschaft vom Arzt in den Mutterpass eingetragen wurde. Gab es früher nur 17 anerkannte Risikofaktoren, sind es heute 52. Dazu zählen etwa Schwangerschaften, bei denen die Mutter älter als 35 oder jünger als 17 ist, wenn sie bereits einen Kaiserschnitt hatte oder übergewichtig ist. Selbst Heuschnupfen zählt als Risikofaktor. Fallen zwei der Faktoren zusammen, kann eine Risikoschwangerschaft eingetragen werden. Der neue Test könnte also nicht die Ausnahme bleiben, sondern zum Regelfall werden. Bisher werden bereits etwa 90 Prozent aller Embryonen abgetrieben, bei denen Down-Syndrom festgestellt wurde.

Unterstützung von Ex-Gesundheitsministerin Schmidt

Nun will laut Informationen der Bild am Sonntag (BamS) eine parteiübergreifende Allianz die Kostenübernahme des Bluttests gegen Down-Syndrom öffentlich diskutieren. Zehn Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen fordern unter dem Titel „Vorgeburtliche Bluttests – wie weit wollen wir gehen?“ eine Parlamentsdebatte über das Thema. Wie die BamS berichtet, unterstützen die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) die Debatte.

Prominente Unterstützung kommt von der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Einen Test „für alle Frauen“ halte sie für „ein falsches Signal“, zitiert sie die BamS. „Es käme einer Aufforderung gleich, systematisch nach Menschen zu suchen, um eine Abtreibung zu ermöglichen. Das bedeutet für mich in der Konsequenz, dass ein Leben mit Downsyndrom als lebensunwert gesehen wird.“ Schmidt warb um mehr Anerkennung für Menschen mit Down-Syndrom.

Einer der zehn Initiatoren des Papiers ist Rudolf Henke (CDU), Vize-Vorsitzender des Gesundheitsausschusses und Präsident der Ärztekammer Nordrhein-Westfalen. Der BamS gibt er zu bedenken: „Die Debatte, ob wir als Gesellschaft eine Charakterisierung der Ungeborenen anhand ihrer genetischen Merkmale haben wollen, können wir nicht allein den Ärzten und Krankenkassen überlassen. Das geht uns alle an.“ Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, den Test den Schwangeren nicht vorzuenthalten, wenn dadurch Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden könnten.

Von: Nicolai Franz

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