Die neue Datenschutzverordnung der Europäischen Union wirkt sich auch auf die Kirchen aus. Sowohl die Evangelische als auch die Katholische Kirche haben ihre Datenschutz-Regeln überarbeitet. Für die Erzdiözese Freiburg bedeutet dies, dass sie ab sofort keine Gottesdienste im Internet überträgt.
Diese Regelung gilt bereits für den Fronleichnams-Gottesdienst aus dem Freiburger Münster. Um den rechtlichen Ansprüchen zu genügen, müsste von allen Mitwirkenden und Gottesdienstbesuchern einzeln eine persönliche Zustimmung zur Übertragung eingeholt werden, sagt Pressesprecher Michael Hertl gegenüber katholisch.de. Das sei nicht umsetzbar, die juristischen Bedenken zu groß.
Relevanz für praktische Arbeit lange unterschätzt
Gegenüber dem Nachrichtenportal Meedia bezieht sich Michael Hertl auf Paragraf 55 des Katholischen Datenschutzgesetzes (KDG), der „nur journalistisch-redaktionellen Medien Ausnahmen von den strengen Datenschutzpflichten einräumt, nicht aber Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeitern“. Bisher habe kein Experte bestätigen können, „dass es datenschutzrechtskonform ist, einen Video-Livestream ohne explizite Zustimmung der Abgebildeten zu senden, wenn man kein journalistisches Medium ist.“
Das Risiko, Gäste könnten Anzeige erstatten, sei zu groß. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, hält eine Übertragung „ohne Einwilligung auf Basis überwiegender berechtigter Interessen“ für möglich, in der das Publikum nicht gezeigt werde: „Dennoch halte er es für richtig, ‚dass das Interesse an einer Übertragung nicht ohne Berücksichtigung der Betroffenen obsiegt‘”, zitiert ihn Meedia.
Aus Hertls Sicht habe die Diözese „die Relevanz des KDG für unsere praktische Arbeit lange unterschätzt”. Das Gesetz betreffe nicht nur Videostreaming, sondern auch andere Formen der Foto- und Videoaufnahmen. Ein Dauerzustand könne die aktuelle Entscheidung nicht sein. Gesetzesänderungen seien notwendig und ohnehin vorgesehen.
Für den evangelischen Pfarrer Rasmus Bertram, der das Portal sublan.tv verantwortet, in dem Gottesdienste übertragen werden, hat dies zunächst kaum Folgen. Auf pro-Anfrage schreibt er: „Da unsere Software derzeit ausschließlich in normalen Sonntagsgottesdiensten eingesetzt wird, in denen außer einem zweiten Prediger und einem Moderator keine weiteren Leute sichtbar agieren und unsere Software schon vor der neuen Richtlinie alle Daten komplett und automatisch anonymisiert hat, trifft uns die neue Verordnung nicht.“ Das Portal müsse darauf achten, dass es Einzelne aus der Gemeinde nicht mehr ungefragt filmt. Der Gottesdienst selbst werde dadurch aber nicht beeinträchtigt, „denn das Herzstück war schon vorher datenschutzsicher“. Mittlerweile sei in Bezug auf Übertragung und Aufzeichnung von Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen eine rechtliche Klarstellung erfolgt (§ 53 DSG-EKD)19: Diese seien zulässig, „wenn die Teilnehmenden durch geeignete Maßnahmen über Art und Umfang der Aufzeichnung oder Übertragung informiert werden“.
Von: Johannes Blöcher-Weil