Berlin streitet übers Kopftuch

Die Grünen in Berlin wollen Lehrkräften das Tragen von Kopftüchern erlauben, obwohl es laut Neutralitätsgesetz verboten ist. Der Leiter des katholischen Canisius-Kolleg erklärte zudem, er habe bewusst eine Kopftuch tragende Lehrerin eingestellt.
Von PRO
Bisher ist das Kopftuch für Berliner Lehrerinnen verboten. Das könnte sich bald ändern.

Religiöse Symbole wie Kopftücher oder Kreuzketten sind an Berlins öffentlichen Schulen für Lehrkräfte tabu – zumindest seit nunmehr über zehn Jahren bis heute. Denn nun streiten sich Politik und Schulen darüber, ob das auch künftig so bleiben soll. Auf ihrem Parteitag Anfang Dezember erklärten die Berliner Grünen, das Kopftuchverbot sei ein Integrationshindernis und gehöre abgeschafft. „Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“, zitiert die Tageszeitung Die Welt die ehemalige Landeschefin Bettina Jarasch, und weiter: „Was wir brauchen, sind Regelungen, die religiöse Manipulation wirksam ahnden, anstatt einen Kulturkampf um das Kopftuch zu führen.“

Grüne wollen Kopftuch erlauben

SPD und Linke, die gemeinsam mit den Grünen Berlin regieren, zeigten sich derweil offen für neue Gespräche über das Thema, einzelne Politiker äußerten sich jedoch bereits kritisch: „Gerade weil in der Berliner Schule viele Religionen und Weltanschauungen aufeinandertreffen, ist es wichtig, dass die Lehrkräfte neutral vor die Klassen treten“, erklärte etwa SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres laut Berliner Morgenpost.

Kritik kam auch von den Lehrerverbänden. Kathrin Wiencek, Vorsitzende des Philologenverbandes Berlin, sagte der Zeitung: „Die strenge Trennung von Schule und Religion muss aufrechterhalten werden.“ Lehrerinnen mit Kopftuch sollten an der Schule nicht unterrichten. Wenn das Kopftuch eindeutig einer religiösen Überzeugung zuzuordnen sei, spräche es auch für die Stellung der Frau im Islam. CDU, FDP und AfD äußerten sich ebenfalls kritisch zu einer Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes.

Immer wieder landen in der Hauptstadt Fälle, in denen religiöse Lehrerinnen wegen Diskriminierung klagen, vor Gericht. Anfang des Jahres erstritt eine Muslima eine Entschädigung, weil sie wegen ihres Kopftuchs als Lehrerin abgelehnt worden sei. Eine Lehrerin, die eine Kreuzkette trug, musste diese laut einer Dienstanweisung ablegen, die Evangelische Kirche in Berlin und Brandenburg nannte dies verfassungswidrig. Im März 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot abgelehnt.

Berlin hat religiöses Bildungsproblem

Neues Feuer erhält die Debatte durch ein Interview der Zeitung Die Welt mit dem Leiter des katholischen Berliner Canisius-Kollegs, Pater Tobias Zimmermann, das am Montag erschienen ist. Darin erklärt der Jesuit die Entscheidung seiner konfessionellen und damit nicht staatlichen Schule, ausgerechnet eine kopftuchtragende Lehrerin einzustellen. „Die Einstellung war ein Dienst, den wir als Christen der Gesellschaft tun“, sagte er und erklärte, er hoffe, dass andere diesem Beispiel folgten. „Erst wenn wir bereit sind, andere Kulturen wertschätzend wahrzunehmen, kann ein Diskurs beginnen“, ist er sich sicher.

Und diesen brauche die Stadt, besonders mit dem Islam und über die Bedeutung von religiösen Symbolen. „Wir haben, was Religion betrifft, ein Bildungsproblem“, sagte Zimmermann weiter. Dem Berliner Neutralitätsgesetz gibt er eine Mitschuld daran. „Ganze Milieus klinken sich aus religiösen Überzeugungen aus, weil sie sich von der Weltanschauung, die behauptet, neutral zu sein, bevormundet fühlen“, sagte er in Richtung der linksgerichteten Politik. Die aktuelle Gesetzeslage verbanne Religion ins Private und sei damit ebenfalls weltanschaulich und keineswegs neutral.

Von: Anna Lutz

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