Der Berliner Senat hat die Verleihung der Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Humanistischen Verband zustimmend zur Kenntnis genommen. Das bedeutet: Ab dem 1. Januar 2018 besitzt der Humanistische Landesverband Berlin-Brandenburg besondere Rechte hinsichtlich der Finanzen und der Organisationsgestaltung. Theoretisch könnte der Verband als Weltanschauungsgemeinschaft auch Steuern erheben. Wie Pressesprecher Thomas Hummitzsch gegenüber pro erklärte, sei das aber kein Anliegen: „Die Körperschaft hat maximal eine Bedeutung, was das Gehörtwerden im politischen Raum betrifft.“
Die Zustimmung des Senats erfolgte nach vieljährigem Bemühen des Verbandes seit 1997. Berlin wird nach Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das fünfte Bundesland sein, in dem der Verband als Körperschaft anerkannt wird. „Das ist in erster Linie ein politischer Erfolg“, sagte Hummitzsch: „Wir sehen uns, was das soziale Engagement in Berlin betrifft, auf dem selben Level mit den Kirchen.“
Ziel ist Sitz im Rundfunkrat Berlin-Brandenburg
Perspektivisch betrachtet ist es ein Anliegen des Verbandes, in den Rundfunkrat hineinzukommen. „Wir halten es bei der aktuellen Zusammensetzung des Rundfunkrates Berlin-Brandenburg oder der Berliner Ethik-Kommission für überfällig, dass dort neben den Religionsgemeinschaften auch die Konfessionsfreien einen Sitz haben und von uns vertreten werden“, sagte das Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg, Katrin Raczynski.
Der Landesverband verfügt laut dem Berliner Senat über mehr als 10.000 Mitglieder. Er sei ein weltanschaulicher, gemeinnütziger Verein mit großem ehrenamtlichen Engagement. Der Landesverband konzentriere sich mit Hospizen, Kindertagesstätten und Jugendclubs vor allem auf den sozialen Bereich. Gegenwärtig werde dessen Lebenskundeunterricht in Berlin von 60.000 Schülern besucht. Damit erfülle der Humanistische Verband die Voraussetzungen für eine Weltanschauungsgemeinschaft. Die Verfassung sieht die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vor.
Kein Interesse an Steuern
„Für uns ist die verfassungsgemäße Gleichstellung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wichtig“, sagte Hummitzsch: „Ab dem 1. Januar 2018 erfinden wir die Welt nicht neu, sondern haben nur einen anderen Status.“ Ihre Angelegenheiten als Körperschaft eigenständig ordnen und regeln zu können ist von Wert: „Ja, wir könnten Steuern als Körperschaft einführen, aber das wollen wir nicht machen.“
Der Körperschaftsstatus garantiert die allgemeine Rechtsfähigkeit, ebnet den Weg zu vermehrter öffentlicher Anerkennung und verleiht der Körperschaft bestimmte Rechte: zum Beispiel öffentlich-rechtliche Dienstherrenfähigkeit, Befreiung von der Körperschaftssteuer und gegebenenfalls auch von der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer.
Von: Michael Müller