Haifischbecken Österreich: In der Alpenrepublik ist es für alle diejenigen, die gerne mit Kostüm auf die Straße gehen, schwerer geworden. Denn seit dem 1. Oktober ist das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft. Die neue Regelung betrifft nicht nur Muslimas, die mit Schleier ihr Gesicht bedecken und asiatische Touristen, die gerne Mundschutz tragen – sondern auch Menschen in Hai-Kostümen.
Ein junger Mann war im Rahmen einer Shop-Eröffnung der Technik-Kette „McShark“ in einer Wiener Fußgängerzone in Aktion. Er war von Kopf bis Fuß auf Hai eingestellt. Beamte der Wiener Polizei forderten ihn auf, seine Maske abzunehmen. Der Hai-Darsteller habe sich zuerst geweigert, berichtet der ORF. Schließlich entledigte er sich dennoch seines Kopfschmucks. Eine Anzeige für den Auftraggeber des „Hais“ gab es trotzdem.
Die Beamten handelten jedoch nicht aus Eigeninitiative. Polizeisprecher Harald Sörös sagte laut ORF: „Es war keine eigene dienstliche Wahrnehmung. Eine Person hat die Polizei gerufen wegen eines Vermummten.“ Die Anzeige sei „ein normaler Vorgang im Verwaltungsrecht“ und keinesfalls eine Schuldzuweisung, hieß es weiter im Bericht.
Die Polizei sah sich nach der Aktion genötigt, Stellung zu beziehen und erläuterte den Vorfall via Twitter.
Nach Anfragen zur Amtshandlung vom 06.10.17 bzgl. einer Werbeveranstaltung unter Verwendung eines Kostüms wollen wir wie folgt informieren: pic.twitter.com/U6djkl4meN
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) 9. Oktober 2017
Auf Facebook nahmen die Organisatoren den Fall mit Humor und schrieben: „Polizei zwingt Hai, sich bei McShark-Promotion zu entblößen. […] Das Leben ist nicht hainfach!“ Für sie ist der Polizei-Einsatz wahrscheinlich der Jackpot. Eine bessere Werbung für den neuen Laden kann es kaum geben.
Vom: Martina Blatt