Der 17-jährige Patient war unheilbar krank und hat in Belgien Sterbehilfe erhalten. Das belgische Sterbehilfe-Gesetz nehme Kindern das Recht auf Leben, sagte der katholische Kardinal Elio Sgreccia gegenüber Radio Vatikan. Die Entscheidung wende sich nicht nur gegen die Empfindungen aller Religionen, sondern auch gegen den menschlichen Instinkt, findet er. Vor allem verletzlichen Minderjährigen müsse „mit Medikamenten und mit moralischem, psychologischem und spirituellem Beistand geholfen werden“.
In Belgien selbst haben vor allem Kirchen und Verbände für Patientenschutz den Schritt kritisiert. Sie wollen stattdessen mehr Geld in die Palliativmedizin investieren. Für Carine Brochier vom Europäischen Institut für Bioethik in Brüssel sei dies die „gute, menschenwürdige Antwort“. Die Italienische Bischofskonferenz verurteilt den ersten Fall dieser Art als „Signal des Todes“. Das Leben sei „heilig und muss immer angenommen werden“, sagte der Vorsitzende, Kardinal Angelo Bagnasco. Er rief Gläubige und Ungläubige auf, dem Leben durch ihr konkretes Zeugnis einen unantastbaren Wert zu geben.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Reaktion der europäischen Institutionen. Belgien habe die menschenrechtlichen Standards der EU verlassen. „Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun“, findet deren Vorstandsvorsitzender, Eugen Brysch. Zudem sei sie „offenbar kein Aufreger mitten in Europa“.