Die angehende Juristin Aqilah Sandhu hat dagegen klagt, dass sie bei öffentlichen Auftritten kein Kopftuch tragen darf. Jetzt hat sie vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg Recht bekommen. Die Richter urteilten, dass man solch grundlegende Einschränkungen nicht einfach anordnen könne. Dafür brauche es ein Gesetz, das Rechtsreferendaren das Tragen religiöser Symbole verbiete, und das gebe es in Bayern nicht.
Für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Weil sie sich diskriminiert fühlt, verlangt Sandhu noch 2.000 Euro Schmerzensgeld: „Ich hatte das Gefühl, dass ich schon mit einer gewissen Stigmatisierung eingestellt werde“, wird sie in der Süddeutschen Zeitung zitiert.