Theologe: Designer-Babys „totalitäre“ Vorstellung

Mit einer neuen wissenschaftlichen Methode ist es leichter denn je, menschliches Erbgut zu verändern. Der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff meint: Kein Mensch darf über die Eigenschaften eines anderen bestimmen.
Von PRO
Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff ist seit 2001 Mitglied des Deutschen Ethikrates

pro: Herr Professor Schockenhoff, mit CRISPR/Cas9 kann man Erbgut leichter verändern als zuvor. In Großbritannien ist die Methode unter strengen Auflagen an menschlichen Embryonen erlaubt worden. Wie bewerten Sie das?

Eberhard Schockenhoff: Es gibt zwei Probleme: Das erste ist, dass diese neue Methode jetzt ja in einer Experimentierphase an menschlichen Embryonen angewandt wird, die anschließend vernichtet werden. Das soll dem Schutz davor dienen, dass die Veränderungen ins Erbgut der Menschheit eingehen, bevor nicht alle Sicherheitsaspekte unter strengen Voraussetzungen geprüft sind. Aber der Embryo wird für einen Zweck instrumentalisiert, der ihm von außen aufgezwungen wird. Das ist ein Verstoß gegen das Instrumentalisierungsverbot und gegen die Menschenwürde. Das zweite Problem ist die Veränderung des Erbgutes überhaupt. Solange die Sicherheitsaspekte nicht geklärt sind und man nicht ganz sicher sagen kann, dass sich der Eingriff lediglich auf die Entfernung eines schadhaften Krankheitsgens beschränkt, ist dies unverantwortlich.

Wenn es eine sichere Methode gäbe, wäre das also in Ordnung?

Wenn es eine sichere Methode gibt, bei der es klar nur um Krankheitsgene im engeren Sinne geht, also nicht um eine Verbesserung menschlicher Fähigkeiten, und wenn die Methode auf einem ethisch einwandfreien Weg gefunden worden ist, also nicht durch verbrauchende Embryonenforschung, dann gäbe es keine ethischen Bedenken. Die Grenze ist das Schwierige. Bei der Verbesserung menschlicher Fähigkeiten setzt man voraus, dass es eine menschliche Instanz gibt, die definieren darf, was wünschenswerte Eigenschaften sind. Das ist im Ansatz etwas Totalitäres. Nicht das gelegentliche Versagen einer solchen Manipulation ist zu befürchten, sondern das totale Gelingen.

Allerdings darf die neue Methode CRISPR/Cas9 nur bei nicht lebensfähigen Embryonen angewendet werden.

Ja, aber was heißt „nicht lebensfähige Embryonen“? Das sind Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Sie sind nicht aufgrund eines inneren Defektes nicht lebensfähig, sondern sie sind überzählig – weil es in Großbritannien keine Vorsichtsmaßnahmen gibt, die überzählige Embryonen verhindern sollen. Deshalb liegen sie dort zu Zigtausenden in den Kühlschränken der Laboratorien. Diese Embryonen wären durchaus lebensfähig, wenn es den menschlichen Willen gäbe, sie zu erhalten.

Warum haben Embryonen schon eine Menschenwürde?

Es spielt keine Rolle, in welcher Phase seiner Existenz der Mensch ist. Wir können uns einfach fragen: Mit welchem Zeitpunkt beginnt meine biologische Lebensgeschichte? Dann stoßen wir auf den Prozess der Befruchtung. Spätestens mit diesem biologischen Vorgang begann unsere personale Lebensgeschichte. Wenn ich die Anfangsphasen meiner Existenz vom Schutz der Menschenwürde ausnehmen würde, dann wäre meine heutige Existenz nicht mehr erklärbar. Nicht die Zellen als solche sind Träger der Menschenwürde, sondern der Mensch selbst. Wenn es am Anfang einen Abschnitt gäbe, in dem die Menschenwürde nicht umfassend geschützt wäre, dann wären auch die späteren Phasen des Lebens nicht gesichert.

Was bedeutet aus christlicher Sicht der Begriff „Menschenwürde“?

Entscheidend ist aus christlicher Sicht, dass jeder Mensch einen Wert vor Gott hat. Er ist als Mensch geschaffen. Diesen Wert muss er nicht unter Beweis stellen durch eine eigene Leistungsfähigkeit oder bestimmte Eigenschaften. Sondern diese Würde kommt ihm von Gott zu. Das ist auch das Entscheidende für die Rechtsordnung eines säkularen Staates. Dieser kann den Menschen nicht von seinem Gottesbezug her sehen, sondern muss ihn von dem Bezug sehen, den der Mensch zu sich selber hat. Dieses Selbstverhältnis ist bestimmt von Autonomie, Freiheit und Eigenverantwortung – das macht seine unverlierbare Würde aus, in der er geachtet werden muss.

Was spricht dagegen, dass der Mensch „Gott spielt“, also schöpferisch tätig wird?

Da spricht nichts dagegen. Der Mensch hat den Auftrag, die Schöpfung zu verwalten, zu hegen und zu pflegen. Er muss in die Natur eingreifen und darf sie für sich nutzen. Dazu gehört auch, dass er in Wissenschaft und Forschung die Gesetzmäßigkeiten der Natur kennenlernt und sich zu Nutze macht. Er darf Krankheitsursachen erforschen und beheben – dagegen spricht nichts. „Gott spielen“ ist eine falsche Metapher. Denn der Mensch ist nicht Schöpfer wie Gott, der die Welt in der Allmacht seiner Liebe aus dem Nichts hervorgebracht hat. Der Mensch bezieht sich auch in der Forschung immer auf Vorgegebenes. Nur muss er sich dabei an moralische Maßstäbe halten. Er muss sich fragen, ob die Zielsetzungen gerechtfertigt sind, ob die konkreten Methoden erlaubt sind, und ob er die Folgen verantworten kann. Wenn es bei der verbrauchenden Embryonenforschung zur Instrumentalisierung menschlichen Lebens kommt, ist das eine Grenze, die man nicht überschreiten kann.

Sie sind Mitglied des Deutschen Ethikrates, der wichtige Handlungsempfehlungen für die Politik gibt. Halten Sie es für möglich, dass Genmanipulationen an menschlichen Embryonen auch in Deutschland erlaubt werden?

In Deutschland gilt das Instrumentalisierungsverbot, verbrauchende Embryonenforschung ist verboten. Erlaubt ist allerdings, dass man mit einer Sondergenehmigung im Ausland hergestellte Embryonen importiert und für hochrangige Forschungszwecke benutzt. Das ist eine gewisse Doppelmoral: Einerseits will man nicht das Unrecht begehen, Embryonen zu Forschungszwecken herzustellen. Andererseits möchte man auch nicht ganz von der wissenschaftlichen Nutzung abgekoppelt werden. Mittlerweile hat man einen neuen Stammzellentyp entdeckt: die pluripotenten Stammzellen, die man aus Körperzellen erzeugen kann. Dabei wird kein fremder Embryo vernichtet. Das ist eine ethisch neutrale Methode. Die meisten Experimente zur Stammzellenforschung in Deutschland werden heutzutage an pluripotenten Stammzellen gemacht.

Glauben Sie, dass ethisch fragwürdige Embryonenforschung langfristig wirklich verhindert werden kann?

Die Weltgemeinschaft muss versuchen, ethische Schranken in internationalen Verträgen durchsetzen. Beim Klonverbot vor einigen Jahren hat man das nur teilweise geschafft. Zwar wurde das Fortpflanzungsklonen verboten. Das Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken aber nicht. Das kann einen besorgt machen. Ein ähnliches internationales Forschungsabkommen müsste es auch in der Manipulation des Erbgutes geben. Zwei Grenzen müssten dabei beachtet sein: Verbrauchende Embryonenforschung muss ausgeschlossen sein. Und die Manipulation müsste streng begrenzt sein auf die Eliminierung von Krankheitsursachen im engen Sinn.

Ein Designer-Baby wäre also ausgeschlossen?

Ja, denn wer hat die Vollmacht, einen anderen Menschen zu designen? Das ist doch im Ansatz totalitär, einem anderen Menschen Eigenschaften aufzunötigen, die nach den Wünschen seines Erzeugers gewählt sind. Das wäre eine elementare Ungleichheit zwischen dem Erzeuger und seinem Produkt, bis in die biologische Verfassung hinein, die man nie wieder aufheben könnte. Der Erzeuger könnte sein Produkt nie als einen ihm ebenbürtigen Menschen achten, wie es die Menschenwürde fordert.

Vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Nicolai Franz. (pro) Lesen Sie das vollständige Interview in Ausgabe 2/2016 des Christlichen Medienmagazins pro. Sie können pro kostenlos und unverbindlich bestellen unter der Telefonnummer 06441/915151, via E-Mail an info@pro-medienmagazin.de oder online.
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/britische-behoerden-erlauben-genmanipulationen-an-embryos-94882/
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