Freiheit sei eine „spannungsreiche Angelegenheit“, sagte Fabian Wittreck, Professor für öffentliches Recht an der westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster, bei der Jahrestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ am Wochenende in Stuttgart. Der Begriff habe negative und positive Aspekte. Menschen, die in Haft sitzen, hätten beispielsweise einen ganz anderen, konkreteren Freiheitsbegriff als Menschen „in Freiheit“. Für den normalen Bürger sei Freiheit eher etwas Abstraktes, das es zu definieren gelte. „Daher kann es sein, dass der Begriff negativ belegt ist. Menschen müssen darüber nachdenken, es bedeutet Arbeit.“
In seinem Vortrag „Freiheit im Verfassungsstaat“ zeigte Wittreck auch die Spannung bei der Frage auf, wie weit die Freiheit reiche. Es gebe in Deutschland eine verfassungsgebende Gewalt. Sie setze sich über das Grundrecht des freiheitlichen Volkes teilweise hinweg. „Für uns ist es normal, dass der Bundesgerichtshof ein Gesetzt aufhebt.“ In der Schweiz sei es dagegen undenkbar, eine vom Volk gefasste Entscheidung von einem Gericht aufheben zu lassen – auch wenn die Freiheit einzelner Menschen dadurch eingeschränkt würde.