Die Programmbeschwerde ist eigentlich ein gutes, demokratieförderndes Instrument – zumindest in der Theorie. Jeder Bürger kann eine solche Beschwerde gegen einen Beitrag eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Intendanten einreichen, wenn er oder sie die Programmgrundsätze verletzt sieht. Die wichtigsten Regeln des WDR lauten: Journalistische Berichterstattung muss fair und möglichst umfassend sein, Religionen, Weltanschauungen und gesellschaftliche Gruppen dürfen nicht diskriminiert werden, Meinung und Nachricht müssen klar voneinander getrennt sein. Außerdem soll das Programm „tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern“.
Wenn eine Beschwerde beim Intendanten eingeht, muss er diese beantworten. Gibt sich der Beschwerdeführer damit nicht zufrieden, kann er die Antwort ablehnen und an den Rundfunkrat der jeweiligen Anstalt weiterleiten. Dann muss sich der Programmausschuss damit beschäftigen und eine Empfehlung für die nächste Sitzung des Rundfunkrates abgeben. Dort entscheiden Vertreter aus Politik, Kirchen und Interessenverbänden, wie sie mit der Beschwerde umgehen. Geben sie ihr statt, wird die Sendung gelöscht und nicht mehr wiederholt.