Religionsdialog: Das Evangelium als Standpunkt

Im Gespräch mit anderen Religionen sollte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nicht neutral moderieren, sondern am Standpunkt des Evangeliums festhalten. Das bekräftigt ein neuer EKD-Grundlagentext zum Umgang mit religiöser Vielfalt.
Von PRO
Fokus auf Jesus: Das Evangelium ist für die Evangelische Kirche Grundlage für das Gespräch mit anderen Religionen
Aus dem Bekenntnis zu Jesus Christus dürfe keine Abwertung anderer Glaubensrichtungen folgen. Vielmehr „bedarf es einer Haltung, die von wechselseitigem Hören und Wertschätzen“ geprägt sei. Das besagt der Grundlagentext „Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive“, den die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am Freitag vorgestellt hat. Der Text betont, dass die religiöse Vielfalt nicht nur geduldet, sondern willkommen geheißen werde. Die Kirche gestehe Jedem ausdrücklich das Recht zu, zu einer anderen Einschätzung und zu einer anderen Wahrheit in Grundfragen des Lebens zu gelangen. Sie erzwinge keine Zustimmung – das gilt auch für die Missions- oder Diakonietätigkeit. Und gerade dieses Zugeständnis an den Andersgläubigen „stärkt auch ein reflektiertes Selbstverständnis im Umgang mit der eigenen Tradition“. Zugleich gelte es, an dem Bekenntnis zu Jesus Christus festzuhalten: Dass in ihm Gott Mensch geworden und mit ihm das Heil für alle Menschen gekommen sei. Zu diesem Glauben stehe die Kirche auch dann, wenn der Vorwurf laut wird, intolerant zu sein. Von der „Anpassung des Glaubens“ an die „säkularistischen Einstellungen“ erwarte sich die Kirche „keine Stärkung der Freiheit, sondern nur Profilverluste“.

Freiheitlicher Umgang

Der Pluralismus beziehe sich jedoch nicht nur auf die Wahrheitsfrage, sondern auch auf praktische Aspekte – etwa auf das Recht, in der Öffentlichkeit zu wirken. Die Evangelische Kirche bekenne sich zum religiös neutralen Staat und unterstütze es daher, dass er allen Religionen die Möglichkeit einräumt, öffentlich zu agieren. Dazu gehöre etwa auch, eigenes Recht vor Gericht zu erstreiten. In einer religiös pluralistischen Lebenswelt kommt es zu Begegnungen mit anderen Religionen, für die der Text Orientierung bieten will. Als Gast bei einer Veranstaltung einer anderen Religion dürfe er sich etwa den Bräuchen – etwa den Kleiderordnungen – anpassen, ohne dabei die damit verbundene religiöse Bedeutung zu teilen. „Die Freiheit eines Christenmenschen zeigt sich deshalb auch darin, dass er ihm unvertraute religiöse Vorschriften, die sich auf das äußere Verhalten beziehen, bei solchen Anlässen beachten kann, auch wenn sie für seinen eigenen Glauben keine Geltung haben.“

Besonderes Verhältnis zum Judemtum

Mit Blick auf Judentum und Islam nennt der Text als Gemeinsamkeit den Glauben an den einen Gott als Schöpfer Aller. Aber schon in der Frage der Beduetung Abrahams, auf den sich Judentum, Christentum und Islam berufen, ergäben sich Unterschiede. Schon bei Abraham zeige sich daher: „Die drei monotheistischen Religionen unterscheiden sich in dem, was sie verbindet.“ Im Umgang mit Muslimen fordert die Kirche, diese nicht „umstandslos nach Maßgabe der Erscheinungsformen des Islams in außereuropäischen Ländern zu beurteilen“. Zugleich weist sie auf die „innere Bedrohung“ des Ein-Gott-Glaubens hin: Dieser sei mit der Frage konfrontiert, ob abweichende Ansichten geschützt seien „oder gewaltsam der Macht des Einen unterworfen wird“. Die Kirche betont das besondere Verhältnis zum Judentum, da die Texte des Alten Testamentes als Grundlage von Judentum und Christentum sieht. Dabei hält die Kirche fest, dass Juden diese Texte anders verstehen als Christen. Sie betont außerdem die bleibende Erwählung Israels. Zugleich schließt sie aus, theologische Deutungen diese Rechts anzueignen, die es aus der Väterverheißung oder einer Heiligkeit des Landes direkt ableiten wollen“. (pro)
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