Die Anwälte von Komiker Dieter Nuhr wollten vor dem Stuttgarter Landesgericht eine Abmahnung und Unterlassungserklärung gegen den Muslim Erhat Toka erwirken. Das meldet die Neue Osnabrücker Zeitung. Der Mann hatte sich zuvor geweigert, diese anzunehmen und verwies in einem Schreiben an Nuhrs Anwälte auf die Kunstfreiheit. Die Bezeichnung „Hassprediger“ gelte als Satire. Die Rechtsvertreter sahen hingegen die Rechte ihres Mandanten verletzt.
Der Muslim Toka stört sich an Bemerkungen Nuhrs über den Islam, bezeichnet diese als Hetze. Der Mann hatte außerdem eine Fotomontage im Internet veröffentlicht, die den Kabarettisten in einem Verbotsschild zeigt. Dies muss der Muslim unter Anordnung eines Ordnungsgeldes für die Verwendung des Porträts unterlassen, entschied das Gericht.
Den Begriff „Hassprediger“ beanstandete die 17. Zivilkammer nicht. Das Gericht wies die Klage ab. Die Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien.