„Karikaturen sind nicht zu verbieten“

Die Kunstfreiheit schützt Karikaturen, selbst wenn diese die Religion beleidigen. Das hat der Rechtsanwalt und Kunstkenner Peter Raue am Dienstag bei einem Vortrag im Deutschen Bundestag erklärt. Den sogenannten Blasphemie-Paragrafen halte er für nicht sinnvoll.
Von PRO
Im Januar demonstrierten Tausende angesichts islamistischer Anschläge für die Presse- und Kunstfreiheit
Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit gehören zu den Grundfesten eines demokratischen Staates. Nur, dass sie in jüngster Vergangenheit immer wieder in Konflikt miteinander geraten sind. Mit diesem Problem beschäftigte sich Raue in seinem Vortrag – auch anlässlich des Anschlages auf die Pariser Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo im Januar. „Jeder darf nach den Geboten seiner Religion handeln“, sagte Raue. Zugleich sei es aber auch jedem erlaubt, Kunst herzustellen und zu vertreiben. Als Beispiel für einen Konflikt der Grundrechte nannte er neben Karikaturen zu religiösen Themen den Auftritt der Femen-Aktivistin Josephine Witt in einem Weihnachtsgottesdienst vor zwei Jahren in Köln. Witt nannte ihre Aktion, bei der sie nackt auf den Altar des Doms sprang, im Anschluss „Kunst“. Ein weiteres Beispiel sei die Darstellung des Papstes beim Christopher Street Day mit Kondomen in den Händen und einer Aidsschleife an der Kleidung.

Die Kunst ist nicht absolut frei

Wer die Meinungs- und Kunstfreiheit ausnutze, dürfe das juristische betrachtet so weit tun, bis die Menschenwürde des Angegriffenen verletzt werde. „Kein Mensch muss hinnehmen, dass seine Würde angegriffen wird“, sagte Raue. Die Kunst sei nicht automatisch absolut frei. Kritik sei auch dann unzulässig, wenn sie beispielsweise zu Rassenhass aufrufe, wie es bei mancher Islamkritik der Fall sei. Eine Rolle spiele auch das Ziel, das Künstler verfolgten. Wollten sie Dritte schlicht beleidigen, drohe ein Verbot oder eine Verurteilung. Wiesen sie hingegen auf übergeordnete Sachverhalte hin, entschieden Gerichte immer wieder, dass dies zulässig sei. „Die Würde des Menschen ist der Scheinwerfer, in dessen Licht wir abwägen“, sagte Raue. Doch nicht nur die Kunstfreiheit habe Grenzen. Auch die Religionsfreiheit sei eingeschränkt. Die sogenannte negative Religionsfreiheit zum Beispiel garantiere, dass Nichtgläubige frei von den religiösen Überzeugungen anderer leben können müssen. So sei das Kruzifix in Schulräumen verboten, weil der Staat dabei selbst eine Situation schaffe, in der zum Beispiel Schüler dem religiösen Bekenntnis nicht ausweichen könnten. Der Kunstkenner sprach auch über das jüngste Urteil zum Kopftuch des Bundesverfassungsgerichts, nach dem es Lehrerinnen im Gegensatz zum Kruzifix-Urteil gestattet ist, sich zu verhüllen. Der Grund liege darin, dass es einerseits nicht als missionarisches Mittel zu verstehen ist und andererseits Ausdruck des persönlichen Glaubens.

Karikaturen stören den Frieden nicht

Der Blasphemieparagraph wiederum verbiete die öffentliche Kritik an Religion, wenn sie den öffentlichen Frieden stören kann. „Madonna darf also mit einer Dornenkrone auf dem Kopf auftreten, denn das ist nicht dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“, sagte Raue, und führte fort: „Zur Frage, was darf religiös orientierte Satire, gibt es so gut wie keine Entscheidungen.“ Solcherlei Fälle seien schlicht nicht justiziabel, weil zum Beispiel Karikaturen normalerweise ebenfalls nicht dazu dienten, den öffentlichen Frieden zu stören. Er wolle nicht ausschließen, dass Karikaturen gegen die Menschenwürde verstoßen können, halte es aber für eher unwahrscheinlich. Kritik übte er am Blasphemie-Paragrafen. Ob dieser tatsächlich dazu geeignet sei, „hier aufgeworfenen Fragen zu lösen“, bezweifle er. Fest stehe: „Die Kunstfreiheit deckt die Satire.“ Es gebe kaum eine Möglichkeit, Karikaturen zu verbieten. Zugleich warnte er die Presse vor Selbstzensur. Als Beispiel nannte er die Entscheidung der New York Times, keine Mohammed-Karikaturen zu drucken. Raue ist Honorarprofessor für Presse-, Persönlichkeits- und Urheberrecht an der Freien Universität Berlin und zudem Kunstmäzen. Er sprach im Rahmen des W-Forums, einer Veranstaltungsreihe der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Zu den Zuhörern zählte unter anderem der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/weltweit/detailansicht/aktuell/iran-sagt-holocaust-karikaturen-ausstellung-ab-92017/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/blutvergiessen-wegen-mohammed-karikaturen-91922/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/kritik-an-pen-preis-fuer-charlie-hebdo-91850/
Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen