Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit gehören zu den Grundfesten eines demokratischen Staates. Nur, dass sie in jüngster Vergangenheit immer wieder in Konflikt miteinander geraten sind. Mit diesem Problem beschäftigte sich Raue in seinem Vortrag – auch anlässlich des Anschlages auf die Pariser Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo im Januar.
„Jeder darf nach den Geboten seiner Religion handeln“, sagte Raue. Zugleich sei es aber auch jedem erlaubt, Kunst herzustellen und zu vertreiben. Als Beispiel für einen Konflikt der Grundrechte nannte er neben Karikaturen zu religiösen Themen den Auftritt der Femen-Aktivistin Josephine Witt in einem Weihnachtsgottesdienst vor zwei Jahren in Köln. Witt nannte ihre Aktion, bei der sie nackt auf den Altar des Doms sprang, im Anschluss „Kunst“. Ein weiteres Beispiel sei die Darstellung des Papstes beim Christopher Street Day mit Kondomen in den Händen und einer Aidsschleife an der Kleidung.