Eine Minute Funkstille leistet sich der ORF am Karfreitag – schon seit den 1970er Jahren. Auch auf mehreren ORF-Radiokanälen gibt es an dem Feiertag einige Schweigesekunden. Die laizistische Initiative „Religion ist Privatsache“ hatte sich 2012 deswegen bei der Medienbehörde KommAustria und dem Bundeskommunikationssenat beschwert: Die öffentlich-rechtliche Einrichtung gebe damit pro-religiöse Zeichen von sich, die dem Gebot der Trennung von Kirche und Staat widersprächen. Nachdem beide Behörden die Schwiegeminute für rechtens erklärt hatten, bestätigte dies nun in höchster Instanz der Verfassungsgerichtshof.
Es sei für das Gericht „nicht ersichtlich, dass eine Schweigeminute im Programm des ORF einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers darstellen könnte“, meldete die Katholische Presseagentur Österreich. Der Sender habe redaktionellen Gestaltungsspielraum, „wie er den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt“. Dazu gehöre es, „die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in angemessener Weise“ in seinen Programmen zu berücksichtigen.
Der Bundeskommunikationssenat hatte zuvor argumentiert, dass das geltende ORF-Gesetz den Sender nicht umfassend zur religiöser Neutralität verpflichte. Auch lasse sich daraus kein Verbot ableiten, religiöse Texte im Programm vorlesen zu lassen. Die Schweigeminute sei weder „unverhältnismäßig“ noch „Indoktrinierung“. Der Sender habe vielmehr seinen „öffentlich-rechtlichen Kernauftrag“ erfüllt: Schließlich sei Karfreitag ein Hauptfest der christlichen Kirchen“. (pro)