Blasphemie und ihre rechtlichen Grenzen

Der Bonner Jura-Professor Christian Hillgruber hält die gegenwärtige Handhabung des Blasphemie-Paragraphen für völlig unbefriedigend. Warum er das so sieht, begründet er in einem Aufsatz, den er für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) geschrieben hat.
Von PRO
Immer wieder wird Religion (wie auf Titanic-Covern) überspitzt dargestellt. Der Jurist Christian Hillgruber setzt sich dafür ein, den Blasphemie-Paragraphen des Strafgesetzbuches wieder stärker zu betonen
Die Diskussionen um die Anschläge in Paris haben auch die Debatte um die geeignete Form der Religionskritik erneuert. Es gehe darum, wo Grenzen der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit mit Rücksicht auf die Religion liegen. „Keine Freiheit kann von Rechts wegen schrankenlos gewährleistet werden“, betont der Jurist Hillgruber. Auch Freiheitsrechte könnten aus fundierten Gründen beschränkt werden.

Dann einschreiten, wenn Schaden droht

Hillgruber fragt deswegen, welche Grenzen „der durch das Grundgesetz verfasste Staat“ setzen darf, ohne gegen grundrechtlich garantierte Rechte zu verstoßen: „Der Staat darf die Freiheit, sich eine Meinung zu bilden und diese zu artikulieren beziehungsweise sich künstlerisch zu betätigen, als solche nicht bewerten.“ Damit werde Geringwertiges, aber auch Unrichtiges geschützt. Er müsse aber dann einschreiten, wenn „Rechte Dritter oder das Gemeinwohl geschädigt werden oder ein solcher Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht“. Das Grundrecht garantiere in Paragraph 4 zwar die Religionsfreiheit, aber nicht den Schutz der Religion. Es könne daher grundsätzlich kein gläubiger oder gottesfürchtiger Menschen das Recht in Anspruch nehmen, „von der Konfrontation mit Atheismus verschont zu bleiben“. Die Freiheit des eigenen Glaubens gehe nicht einher „mit der Unberührbarkeit religiöser Gefühle durch Provokationen fremder Meinung oder Kunst“. Mohammed-Karrikaturen oder andere Kunstwerke, die Gott negierten oder religiöse Gebote missachteten, lösten noch keine Schutzpflicht des Staates aus, meint Hillgruber. Spannend werde es dann, wenn man argumentiere, dass derjenige, der die Religion beleidigt, auch das Individuum beleidigt. Hillgruber hält den Grundgedanken für richtig, dass der Staat „die religiöse Identität seiner Bürger vor Beleidigungen schützen können muss“. Der religiöse Frieden werde dadurch gewahrt, dass man es verbiete, „religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse“ zu beschimpfen. Jeder müsse Glaubensüberzeugungen, die er selbst nicht teilt, „jenes Mindestmaß an Respekt entgegenbringen, durch das ein friedliches Zusammenleben in religiöser Vielfalt möglich wird und bleibt“. Mit verächtlichen und herabwürdigenden Aussagen werde der religiöse Frieden gestört. Deswegen werde dies mit Paragraph 166 unter Strafe gestellt.

Je stärker die Verfremdung, desto schwächer der Bezug

Scharfe und überspitzte Religionskritik bleibe auch dann möglich, wenn grob herabsetzende Äußerungen oder Darstellungen als verbale oder optische Exzesse verboten sind, ist sich der Jurist sicher. Bekenntnisfeindliche Meinung oder die sexualisierte Darstellung religiöser Handlungen dürften dabei nicht geduldet werden. Hillgruber bilanziert, dass der Straftatbestand derzeit zu praktischer Bedeutungslosigkeit degradiert werde: „Gott selbst braucht keinen Schutz durch die staatliche Rechtsordnung, wohl aber das friedliche, respektvolle Zusammenleben in einem Staat, der gläubige oder nicht-gläubige Bürger vereint“, schreibt der Jurist. „Die Duldung von Religionsdiffamierung erweist sich damit als Integrationshindernis ersten Rangs. Weil er die unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches wenn nicht Mit-, dann doch wenigstens Nebeneinander verschiedener religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse in der staatlichen verfassten Gemeinschaft bildet, ist der wechselseitige Verzicht auf Beschimpfungen dieser Bekenntnisse mehr als nur ein Anstandsgebot; er darf und sollte rechtsverbindlich eingefordert werden.“ (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/pakistan-soll-blasphemiegesetze-abschaffen-79863/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/russland-bringt-blasphemie-gesetz-auf-den-weg-80018/
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