Femen-Aktivistin zu Geldstrafe verurteilt

Die Femen-Aktivistin, die im vergangenen Jahr den Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gestört hat, muss 1.200 Euro Strafe zahlen. Das hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch entschieden.
Von PRO
Der Innenraum des Kölner Doms
Wegen Störung der Religionsausübung hat das Gericht die Femen-Aktivistin, die am ersten Weihnachtsfeiertag mit nacktem Oberkörper auf den Altar des Kölner Doms sprang, zu 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Auf ihrer Brust standen die Worte „I am God“. Außerdem hatte sie politische Parolen in den Kirchenraum gerufen. Das Gericht hält dies für eine „absichtliche und grobe“ Störung „erheblichen Ausmaßes“, wie eine Sprecherin gegenüber pro erklärte. Die Tat wiege besonders schwer, weil es sich um einen Weihnachtsgottesdienst und zudem um die letzte Messe handelte, die der damalige Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner abhielt. Die Angeklagte gestand die Tat. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erklärte sie aber auch, sie könne in ihrer Nacktheit nichts Falsches erkennen, schließlich habe Michelangelo die Sixtinische Kapelle auch mit Nackten ausgemalt. Die „Brutalität“ der „Kirchenmenschen“ habe sie überrascht. Ein Gottesdienstbesucher hatte sie geohrfeigt. Sie wisse noch nicht, ob sie gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einlegen werde. Noch einmal wolle sie nicht auf den Altar springen – das wäre schließlich langweilig. Nach Angaben des Gerichts forderte die Staatsanwaltschaft 1.600 Euro Strafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/anklage-gegen-halbnackte-femen-aktivistin-88589/
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