Eine kirchliche Diakonieeinrichtung in Franken darf Medienberichten zufolge eine Erzieherin entlassen, weil die Mitarbeiterin in ihrer Freizeit in Erotikproduktionen als Pornodarstellerin mitwirkt. Dass die Kündigung rechtens ist, hat am Mittwoch das Arbeitsgericht Augsburg in einer Sitzung in Donauwörth bestätigt.
Das Gericht wies die Klage der 38 Jahre alten Frau ab und befand, dass die Klägerin mit ihren pornografischen Darstellungen im Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik ihres Arbeitgebers steht. Die Diakonieeinrichtung hatte von der langjährigen Mitarbeiterin der evangelischen Einrichtung gefordert, die Veröffentlichung von Filmen und Bildern mit pornografischen Inhalten zu unterlassen. Nachdem sich die Mitarbeiterin weigerte, wurde ihr gekündigt.
Gegen die Kündigung hatte die Angestellte vor dem Arbeitsgericht Donauwörth Klage erhoben. Das Gericht wies diese jedoch mit der Begründung ab, dass die Freizeitaktivität im Widerspruch zur Sexualehtik der Kirche stehe und zudem die Gefahr bestehe, dass Eltern der von ihr betreuten behinderten Menschen oder diese selbst von der Nebentätigkeit erfahren könnten und daraus für die Diakonie ein Vertrauensverlust die Folge sein könne. (pro)