Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem Grundsatzurteil, dass es keine Benachteiligung nicht-religiöser Schüler darstellt, wenn Grundschulen keinen Ethikunterricht anbieten. „Bei der Einrichtung von Schulfächern verfügt der Staat über Gestaltungsfreiheit. Mit dem Verzicht auf die Einrichtung des Fachs Ethik in der Grundschule werden die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit nicht überschritten“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Fach Religion sei anders als das Fach Ethik durch das Grundgesetz vorgeschrieben.
Geklagt hatte eine 42-jährige dreifache Mutter aus Freiburg. Sie sieht ihre konfessionslosen Kinder als benachteiligt an. Die Klägerin war bereits in zwei Vorinstanzen mit ihrem Anliegen gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte es für rechtmäßig erachtet, dass das Land erst in höheren Klassen, etwa der siebten und der achten, Ethikunterricht im Rahmen eines eigenen Schulfachs erteilt. Die Mutter forderte daraufhin ein Fach Ethik ab der ersten Klasse. (pro)