In einem aktuellen Fall hatte ein Vater geklagt, der seine drei Kinder von einer Klassenfahrt befreien lassen wollte. Während des mehrtägigen Ausflugs sei deren „christliche Betreuung“ durch ihn in Form von gemeinsamen Gebeten und Bibellesen nicht gewährleistet, begründete der Mann seine Forderung. Zudem greife die Unterbringung der Kinder außerhalb des Elternhauses in die grundrechtlich geschützte christlich geprägte Erziehung der Kinder ein. Die Familie sei Mitglied der Freien Christengemeinde in Bremerhaven, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Das Gericht erschied, dass eine Teilnahme an der Klassenfahrt rechtens ist.
Das an den Vater gerichtete Angebot der Schule, seine Kinder, die damals die 5., 6. und 7. Klasse besuchten, abends vom 35 km von Bremerhaven entfernten Klassenfahrtsziel abzuholen und sie morgens wieder zurückzubringen, hatte der Vater abgelehnt.