Speziell für Castingshows bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, die Kinder schütze, sagte Güthoff. Zwar dürften sie schon jetzt nicht nach 22 Uhr auf der Bühne einer solchen Sendung stehen. Das allein sei aber unzureichend. „Ich wünsche mir eine vorherige Prüfung des Show-Konzepts, einheitliche Standards und eine Selbstverpflichtung der Produktionswirtschaft”, sagte er. Güthoff fürchtet schwerwiegende Folgen für Kinder, die bei Castingshows enttäuscht werden, etwa, indem sie nach einem Auftritt ausscheiden. „Selbstzweifel und Angstzustände können folgen. Es heißt ja immer: Wenn du das schaffst, dann bist du jemand, und wenn das Ganze dann nicht so funktioniert, wie man es sich ausgemalt hat, kann man nur noch den Psychologen bitten, das Kind wieder aufzumöbeln.”
In TV-Talentshows würden Kinder auf ein Verhalten hin trainiert, das oft nicht viel mit ihrer Persönlichkeit zu tun habe, sondern mit dem Publikumsgeschmack. Zudem zielten viele dieser Sendungen auf die Produktion von Skandalen: „Junge Teilnehmer werden beleidigt, ihr Aussehen und ihre Leistung abgewertet.” Die Produzenten müssten außerdem Elemente einführen, die das Einschalten attraktiv machten: „’Kind bricht auf der Bühne zusammen’ ist ja auch ein Inhalt”.
„The Voice Kids” ist das Kinderformat der Sendung „The Voice of Germany”. Seit dem 5. April treten dort Acht- bis Vierzehnjährige auf und werden von einer Jury bewertet. Per K.O.-System wird am Ende ein Sieger gekürt. Als Juroren fungieren die Musiker Tim Bendzko, Lena Meyer-Landrut und Henning Wehland. (pro)