Welt-Reporter tätigten Testkäufe im Internet, unter dem Namen eines fiktiven zwölfjährigen Mädchens. Spirituosen, Zigaretten, brutale Spielfilme und obszöne DVDs fanden problemlos den Weg zur Kundin, berichtet Die Welt in ihrer heutigen Ausgabe.
Hilgers fordert radikale Lösungen: ein Versandhandelsverbot für Alkohol und Tabakwaren, eine Verdoppelung der Bußgelder von derzeit 50.000 Euro sowie eine Reform des Jugendschutzgesetzes. „Das Land braucht eine Debatte über den Jugendschutz im Internet“, sagte er. Für jugendgefährdende Medien gilt bereits ein Versandverbot. Dies habe sich bewährt, sagte Hilgers, und forderte eine Ausweitung des Verbots auf Tabak und Alkohol.
Gegen die gesetzliche Altersbeschränkungen für den Versand von Alkohol und Tabak werde „offensichtlich permanent und in großem Umfang verstoßen“. Das sei eine Gesetzeslücke, die der Staat schließen müsse. „Der Jugendschutz ist hier längst eine Farce“, sagte Hilgers, denn es gebe zweierlei Recht: Das eine gelte im virtuellen Leben des Internets, das andere im realen Leben. Die gesetzlichen Regeln zum Jugendschutz müssen aber auch im Internet gelten.
Schritt ins digitale Zeitalter verschlafen
Die Regierung habe seit der letzten Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes im Jahre 2002 geschlafen. Online-Handel und Jugendschutz seien in den vergangenen Jahren kein Thema in der Familienpolitik gewesen. Mitschuldig sei auch jeder Händler, der seine Ware verschickt und sich nicht verantwortlich fühlt, dass der Jugendschutz eingehalten wird. Des Weiteren kritisiert Hilgers das große Kontrolldefizit innerhalb der Bundesländer: „Für den Versandhandel wäre eine Bundesbehörde nötig, die aber erhebliche Kosten verursachen würde.“ Auch deswegen helfe lediglich ein Versandhandelsverbot für kritische Waren weiter. (pro)
Hilgers fordert radikale Lösungen: ein Versandhandelsverbot für Alkohol und Tabakwaren, eine Verdoppelung der Bußgelder von derzeit 50.000 Euro sowie eine Reform des Jugendschutzgesetzes. „Das Land braucht eine Debatte über den Jugendschutz im Internet“, sagte er. Für jugendgefährdende Medien gilt bereits ein Versandverbot. Dies habe sich bewährt, sagte Hilgers, und forderte eine Ausweitung des Verbots auf Tabak und Alkohol.
Gegen die gesetzliche Altersbeschränkungen für den Versand von Alkohol und Tabak werde „offensichtlich permanent und in großem Umfang verstoßen“. Das sei eine Gesetzeslücke, die der Staat schließen müsse. „Der Jugendschutz ist hier längst eine Farce“, sagte Hilgers, denn es gebe zweierlei Recht: Das eine gelte im virtuellen Leben des Internets, das andere im realen Leben. Die gesetzlichen Regeln zum Jugendschutz müssen aber auch im Internet gelten.
Schritt ins digitale Zeitalter verschlafen
Die Regierung habe seit der letzten Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes im Jahre 2002 geschlafen. Online-Handel und Jugendschutz seien in den vergangenen Jahren kein Thema in der Familienpolitik gewesen. Mitschuldig sei auch jeder Händler, der seine Ware verschickt und sich nicht verantwortlich fühlt, dass der Jugendschutz eingehalten wird. Des Weiteren kritisiert Hilgers das große Kontrolldefizit innerhalb der Bundesländer: „Für den Versandhandel wäre eine Bundesbehörde nötig, die aber erhebliche Kosten verursachen würde.“ Auch deswegen helfe lediglich ein Versandhandelsverbot für kritische Waren weiter. (pro)