Ab dem 1. Januar 2013 wird in ganz Deutschland für alle Haushalte eine pauschale Fernseh- und Radiogebühr in Höhe von 17,98 Euro im Monat erhoben. Die GEZ erwartet damit Mehreinnahmen von rund 800 Millionen Euro im Jahr. Bislang musste jeder private Haushalt für den Besitz von Radios oder neuartigen Rundfunkgeräten wie Handys oder beides zusammen monatlich 5,76 Euro zahlen. Kam dann noch ein Fernsehgerät dazu, erhöhte sich der Betrag auf 17,98 Euro im Monat.
In Gaststätten, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen werden ab 2013 pauschal 5,99 Euro pro Zimmer und Monat berechnet, unabhängig davon, ob sich ein Rundfunk- oder TV-Gerät darin befindet. Die alte Regelung besagte, dass man das erste Gerät im Haus voll bezahlen musste. Hatte ein Betrieb bis zu 50 Gästezimmer, musste er für jedes weitere Gästegerät 50 Prozent der Gebühr zahlen. Hotels mit über 50 Zimmern bekamen lediglich einen Preisnachlass von 25 Prozent.
CVJM: Kein Fernseher, keine Gebühr
Der CVJM hat sich gegen eine pauschale Gebühr in Zimmern der Freizeit- und Gästehäuser für Jugend- und Bildungsarbeit ausgesprochen. Aus pädagogischen Gründen würden in den Häusern des Vereins Fernsehgeräte und Radios nur in speziellen TV-Zimmern zur Verfügung gestellt. Daher forderten sie die Politik und die GEZ auf, diese Gebühr wieder abzuschaffen. Der deutsche CVJM betreibt rund 150 Gäste- und Selbstversorgerhäuser mit insgesamt über 10.000 Zimmern. Sollte es keine Änderung geben, komme eine jährliche Mehrbelastung von einer Million Euro auf den christlichen Verein zu, teilte der Verein mit.
Für Hotels hingegen wäre die neue Pauschale eine Entlastung. Bisher mussten Häuser mit 50 Zimmern 5.211 Euro Gebühren im Jahr zahlen und Häuser mit 150 Zimmern 23.042 Euro. Damit war Deutschland europaweit Spitzenreiter bei den Rundfunkgebühren. Zum Vergleich: Beim Zweitplatzierten Frankreich müssen Hotels 4.014 beziehungsweise 11.736 Euro zahlen. Durch die neue Regelung würden Hotels mit 150 Zimmern nur noch rund 10.800 Euro zahlen. Bei 50 Zimmern wäre ein Jahresbetrag von rund 3.600 Euro zu entrichten. (pro)
In Gaststätten, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen werden ab 2013 pauschal 5,99 Euro pro Zimmer und Monat berechnet, unabhängig davon, ob sich ein Rundfunk- oder TV-Gerät darin befindet. Die alte Regelung besagte, dass man das erste Gerät im Haus voll bezahlen musste. Hatte ein Betrieb bis zu 50 Gästezimmer, musste er für jedes weitere Gästegerät 50 Prozent der Gebühr zahlen. Hotels mit über 50 Zimmern bekamen lediglich einen Preisnachlass von 25 Prozent.
CVJM: Kein Fernseher, keine Gebühr
Der CVJM hat sich gegen eine pauschale Gebühr in Zimmern der Freizeit- und Gästehäuser für Jugend- und Bildungsarbeit ausgesprochen. Aus pädagogischen Gründen würden in den Häusern des Vereins Fernsehgeräte und Radios nur in speziellen TV-Zimmern zur Verfügung gestellt. Daher forderten sie die Politik und die GEZ auf, diese Gebühr wieder abzuschaffen. Der deutsche CVJM betreibt rund 150 Gäste- und Selbstversorgerhäuser mit insgesamt über 10.000 Zimmern. Sollte es keine Änderung geben, komme eine jährliche Mehrbelastung von einer Million Euro auf den christlichen Verein zu, teilte der Verein mit.
Für Hotels hingegen wäre die neue Pauschale eine Entlastung. Bisher mussten Häuser mit 50 Zimmern 5.211 Euro Gebühren im Jahr zahlen und Häuser mit 150 Zimmern 23.042 Euro. Damit war Deutschland europaweit Spitzenreiter bei den Rundfunkgebühren. Zum Vergleich: Beim Zweitplatzierten Frankreich müssen Hotels 4.014 beziehungsweise 11.736 Euro zahlen. Durch die neue Regelung würden Hotels mit 150 Zimmern nur noch rund 10.800 Euro zahlen. Bei 50 Zimmern wäre ein Jahresbetrag von rund 3.600 Euro zu entrichten. (pro)