Dieses Portal gehört zum "Safer-Internet Programm" der Europäischen Union (EU) und soll Eltern helfen, mit den Gefahren des Internets umzugehen. Der Autor, David Pachali ist als Jurist bei der deutschsprachigen Internetplattform "iRights" tätig, die sich besonders mit den Entwicklungen des Urheberrechts im Internet beschäftigt.
Der Youtube-Leitfaden beinhaltet die 15 meist gestellten Fragen. Pachali verweist darauf, dass die Tipps für alle anderen bekannten Videoplattformen anwendbar sind, da für sie die gleichen Gesetze gelten. Allerdings können die Nutzungsbedingungen der Videoplattform variieren. Immer mehr Youtube-Videos sind mit der Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) versehen. Damit weist der jeweilige Autor die Öffentlichkeit darauf hin, welche Nutzerrechte der Einzelne hat. Dabei ist die Verbreitung sogar gewünscht. Doch gerade bei der aktuellen Musik, geht es um Videos, bei denen "alle Rechte vorbehalten sind", das heißt die Verbreitung nicht erlaubt ist.
Youtube gegen Gema
Diese Rechte besitzt die für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie für die Rechte von Komponisten, Verlegern und Textdichtern ein. Die GEMA macht bei vielen Youtube-Videos ihre Ansprüche geltend und möchte dort tariflich einen Kanal anbieten. Dagegen vertritt Youtube den Standpunkt, dass sie nur eine Plattform für Inhalte bieten, aber keine Inhalte an sich. Auf Grund eines Rechtsstreites im April 2012, musste Youtube sieben Videos löschen. Zudem wurde das Portal dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Videos nicht erneut hochgeladen werden. Zuwiderhandlungen sollen mit hohen Geldbußen bestraft werden.
Doch wichtig ist: Der Nutzer macht sich nicht strafbar, wenn er die Ländersperren mit Verbindungsgliedern zwischen unterschiedlichen Netzwerken, den sogenannten Proxys, umgeht. Proxys bewirken die Realisierung von Kommunikationswegen, deren Adressen eigentlich nicht kompatibel sind. Auch das Herunterladen von Youtube-Videos ist nicht verboten. Verboten ist es nur dann, wenn das Video "offensichtlich rechtswidrig" hochgeladen wurde, also beispielsweise Lieder eines Künstlers enthalten, dessen Album noch nicht erschienen ist. Auch Konverter, die die Videos in MP3-Dateien umwandeln, sind legal. Die Dateien dürfen auf den MP3-Player gespielt werden und gelten als Sicherheitskopie, die auch begrenzt an Freunde weitergegeben werden dürfen. Aber sie dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Videos zu verlinken ist ebenso legal, doch man kann bei eindeutig Urheberrecht verletzendem Material als sogenannter "Mitstörer" belangt werden, der zu einer Rechtsverletzung beiträgt. Zudem weist der Leitfaden auf die vielen Graubereiche hin, die durch das geltende Recht noch nicht abgedeckt sind. An diesen Stellen weist der Autor darauf hin, dass es derzeit kein gültiges Gesetz dazu gibt.
Meistens wird ein Auge zugedrückt
Eindeutig ist jedoch, dass Videos nur dann hochgeladen werden dürfen, wenn die nötigen Rechte bei der GEMA eingeholt worden sind. Ist dies nicht geschehen, werden die Videos von Youtube gelöscht. Auch Mitschnitte von Konzerten dürfen nicht hochgeladen werden, da schon das Aufzeichnen eine Erlaubnis benötigt. Doch in diesen Fällen, so der Autor des Leitfadens, drückt die GEMA meist ein Auge zu, um der Musikindustrie nicht zu schaden.
Auch das Erstellen einer Coverversion ist nur erlaubt, wenn der Musiker schon seit 70 Jahren tot ist. In allen anderen Fällen muss die Erlaubnis des Komponisten oder der GEMA eingeholt werden. Aber viele Plattenfirmen verzichten darauf, einfache Coverversionen von Fans zu löschen, da sie ihnen nicht schaden. Auch einen eigene Remix zu erstellen, fällt unter den Bereich der Lied- Bearbeitung und bedürfen eigentlich der Erlaubnis der GEMA. Doch diese Lizenzen sind für den Hobby-Musiker nicht bezahlbar. Zudem kann Youtube die hochgeladenen Videos zu Werbezwecken nutzen, ohne das Einverständnis des Urhebers einzuholen. (pro)