Das Erlernen des richtigen Umgangs mit digitalen Medien beginne bereits in der frühkindlichen Erziehung. Eltern wie auch Erzieher sollten Kinder bei der Nutzung digitaler Medien begleiten und bei der emotionalen Verarbeitung unterstützen. In zukünftigen Studienordnungen für Pädagogik-Studiengänge solle medienpädagogische Inhalte verankert werden, heißt es in dem am Montag in Berlin vorgestellten Bericht.
Schulen und Universitäten empfiehlt die Kommission, sich mit dem Ausbau und Einsatz digitaler Lernmedien zu befassen. Wichtig sei hierbei, sich von einem "technikbeherrschten Bild" zu lösen: Es sei sicherzustellen, dass den Schülern nicht nur die Technik, sondern auch ein angemessenes Lernumfeld zu Verfügung stehe. Auch die Bildungskonzepte müssten an den Einsatz digitaler Lernmedien gepasst werden.
Maßnahmen für das digitale Zeitalter
Das Ziel dieser Maßnahmen sei die "digitale Selbstständigkeit", also die Fähigkeit, die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft weitgehend selbstständig zu nutzen. Dazu gehöre auch, sich vor den damit verbundenen Risiken schützen zu können. Um dies längerfristig umsetzen zu können, müsse die Bildungsforschung stärker die Medienbildung und Mediensozialisation in den Blick nehmen. Deutschland müsse an internationalen Vergleichsstudien teilnehmen.
Daneben empfahl die Enquete-Kommission, Wissenschaft nur noch dann mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wenn deren Ergebnisse der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Dieser "Open Access" gewinne auch international immer mehr an Bedeutung, sagte die Abgeordnete Krista Sager (Grüne) laut der Nachrichtenagentur dpa. Auf EU-Ebene werde genau darauf geachtet, was sich in diesem Bereich in Deutschland tue.
Die Enquete-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft" ist eine vom Deutschen Bundestag im Mai 2010 eingesetzte überfraktionelle Arbeitsgruppe. Ihre Aufgabe ist es, sich mit längerfristigen Fragestellungen zum Medienzeitalter auseinanderzusetzen und dabei Aspekte wie Recht oder Ethik zu beachten. Zum Gremium gehören 17 Abgeordnete und Sachverständige. Als "18. Sachverständiger" können sich auch interessierte Bürger mit Beiträgen beteiligen. Die Arbeit der Kommission war ursprünglich auf zwei Jahre angelegt. Der Bundestag hat den Auftrag jedoch verlängert und will im nächsten Jahr über die Ergebnisse beraten. (pro)