„Amnesty International“ sieht Kirche unter Druck

"Amnesty International" hat einen besseren Schutz der Religionsfreiheit angemahnt. Besonders dramatisch stellt die Organisation die Situation Gläubiger in China, Eritrea und dem Iran dar. Auch die Zukunft Ägyptens macht den Menschenrechtlern Sorge.

Von PRO

In seinem jüngst erschienenen Report 2012 beleuchtet "Amnesty International" die Menschenrechtslage des vergangenen Jahres in 155 Ländern. In 101 Staaten dokumentierte die Organisation Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte, in 91 Staaten Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Auch die Religionsfreiheit ist Thema des Berichts. Besonders die Lage in China erscheint dramatisch: "Die Behörden verfolgten weiterhin das Ziel, alle religiösen Aktivitäten unter staatliche Kontrolle zu bringen. Dies schloss die staatliche Aufsicht über die Glaubenslehren, die Ernennung von Geistlichen, die Registrierung von Religionsgemeinschaften und den Bau von Kultstätten ein. Personen, die ihre Religion trotz eines staatlichen Verbots oder ohne behördliche Genehmigung ausübten, waren in Gefahr, drangsaliert, inhaftiert, zu Gefängnisstrafen verurteilt und in manchen Fällen auch Opfer gewaltsamer Übergriffe zu werden", schreibt "Amnesty International". Zu den verbotenen Religionsgemeinschaften gehörten im Verborgenen aktive protestantische Hauskirchen und Katholiken. Der Verbleib von etwa 40 katholischen Bischöfen sei ungeklärt, sie befänden sich wohl in Gewahrsam der Behörden.

Sorge bereitet den Menschenrechtlern auch die künftige Lage in Ägypten. "Amnesty International" habe die beiden Regierungsparteien, die der Muslimbruderschaft nahestehende Partei "Freiheit und Gerechtigkeit" und die salafistische "Al-Nur-Partei", aufgefordert, menschenrechtliche Grundlagen in ihrem Programm zu verankern. Erstere habe darauf gar keine Antwort gegeben, Letztere habe es abgelehnt, sich für Frauenrechte und die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

Iranischer Pastor noch immer in Haft

Im Iran sähen sich Angehörige religiöser Minderheiten ständiger Verfolgung ausgesetzt. Betroffen seien vor allem Konvertiten, die vom Islam zum Christentum überträten, Anhänger der Baha’i-Glaubensgemeinschaft, oppositionelle schiitische Geistliche sowie die Gemeinschaften der Ahl-e Haqq und der Derwische. Der Religionsführer Ayatollah Sayed Ali Khamenei und andere Behörden riefen immer wieder zum Kampf gegen den Unglauben auf – offenbar mit Blick auf evangelikale Christen, Baha’i und Sufis. Der Report weist auch auf das Verfahren gegen den christlichen Pastor Yousef Nadarkhani wegen Abfalls vom Islam hin. Der Sohn muslimischer Eltern war zum Christentum konvertiert und wurde im Oktober 2009 festgenommen. Weil er sich weigerte, dem Christentum abzuschwören, wurde er 2010 zum Tode verurteilt.

In Eritrea sei es bisher lediglich den Mitgliedern der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften – der eritreisch-orthodoxen, der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche – sowie Muslimen gestattet, ihre Religion auszuüben. Mitglieder verbotener Glaubensrichtungen seien Festnahmen, willkürlichen Inhaftierungen und Misshandlungen ausgesetzt. So würden mehr als 3.000 Christen staatlich nicht anerkannter kirchlicher Gruppen willkürlich in Gewahrsam gehalten, darunter 51 Zeugen Jehovas. Im Mai 2011 sollen insgesamt 64 Christen festgenommen worden sein. Sechs seien wieder auf freien Fuß gesetzt worden, die 58 anderen blieben willkürlich in Haft. Im Oktober sollen sogar drei Christen im Gefängnis gestorben sein, zwei von ihnen als Folge schlechter Haftbedingungen.

Schwerwiegende Verletzungen der Religionsfreiheit sieht "Amnesty International" auch in Algerien, wo Christen strafrechtliche Verfolgung droht, in Myanmar, wo religiöse christliche Stätten zerstört worden seien, in Turkmenistan, wo religiöse Aktivitäten streng kontrolliert würden, und in Ungarn. Am 12. Juli habe dort ein neues Gesetz Proteste mehrerer Kirchen und NGOs sowie des Menschenrechtskommissars des Europarats ausgelöst. Zahlreichen Religionsgemeinschaften sei die staatliche Anerkennung entzogen worden, unter anderem mehreren islamischen Gruppen und der Evangelisch-methodistischen Kirche in Ungarn. Um eine Anerkennung zu beantragen, müssten Religionsgemeinschaften nachweisen, dass sie seit mindestens 20 Jahren in Ungarn organisiert seien und mindestens 1.000 Mitglieder hätten. Nach Beschwerden und dem Einspruch des Verfassungsgerichts sei das Gesetz im Dezember mit geringfügigen Änderungen erneut verabschiedet worden. (pro)

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