Betreutes Sterben



In der niederländischen Stadt Den Haag soll am 1. März die erste Klinik für aktive Sterbehilfe eröffnen. Wie die "Vereinigung für ein Freiwilliges Lebensende" (NVVE) am Montag in Den Haag mitteilte, richtet sich die "Lebensend-Klinik" an Patienten, deren Wunsch nach aktiver Sterbehilfe von ihrem Arzt nicht erfüllt wird.


Von PRO

In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe im Gegensatz zu Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen seit 2002 erlaubt. Laut "Jesus.de" würden in der Klinik sechs Teams mit jeweils einem Arzt und Pflegemitarbeiter die Ersuchen der Patienten prüfen und die aktive Sterbehilfe in der Klinik selbst oder zu Hause beim Patienten leisten. Für den Betrieb der Klinik ist ein Startkapital von 800.000 Euro erforderlich.



Aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden dann möglich, wenn der Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat. Strafbar ist allerdings Hilfe zur Selbsttötung von psychiatrischen Patienten und nicht todkranken Menschen mit einem Todeswunsch. In den Niederlanden werden jährlich rund 2.500 Fälle von gewünschter aktiver Sterbehilfe bei den entsprechenden Kommissionen gemeldet.



Keine rechtlichen Bedenken

Rechtlich gibt es, aus Sicht des niederländischen Gesundheitsministeriums, keine Bedenken gegen eine derartige Klinik. Die gesetzlichen Bestimmungen müssten allerdings erfüllt sein. Der niederländische Ärzteverband lehnt eine solche Einrichtung ab. Dadurch werde aktive Sterbehilfe auch in solchen Fällen propagiert, in denen es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gebe.



"Jesus.de" zufolge schätzt die Sterbehilfevereinigung, dass jährlich rund 1.000 Patienten die Klinik in Anspruch nehmen wollen. Viele der krebskranken oder dementen Patienten könnten keinen Arzt finden, der ihren Todeswunsch respektiere, wird die Vorsitzende der NVVE, Petra de Jong, dort zitiert. De Jong wünscht sich, dass die "Klinik für Lebensbeendigung" die vorhandene Erfahrung mit aktiver Sterbehilfe bündele und die Qualität im Umgang mit dem Thema verbessere. Keineswegs handele es sich um eine Kommerzialisierung und Industrialisierung des Sterbens.



Kritik der "Deutschen Hospiz Stiftung"



Die "Berliner Zeitung" schreibt, dass es bereits zahlreiche Ärzte und Pfleger gebe, die bereit wären, in der Klinik zu arbeiten. Ein Hotel außerhalb von Amsterdam will sogar seine Räumlichkeiten als Sterbeklinik zur Verfügung stellen. Ein Trend hin zum "Sterbe-Tourismus" in die Niederlande sei nicht gegeben: "Die Voraussetzungen sind sehr streng. Es muss eine enge Bindung zu einem Arzt in den Niederlanden bestehen", sagte de Jong.



Die Theologin Elke Simon, bei der Patientenschutzorganisation "Deutsche Hospiz Stiftung" Expertin für dieses Thema, überrascht diese Entwicklung nicht. Im Gespräch mit pro erklärt sie: "Wer einmal die Büchse der Pandora öffnet, kann sie nicht mehr schließen. Zuerst geht es immer um schwerstkranke Menschen in der letzten Phase ihres Lebens, dann um dementiell und psychisch Erkrankte. Warum sollte man von der Zustimmung zweier Ärzte abhängig sein und das Tötungsangebot nicht jedem und an jedem Lebensort anbieten? Dann fällt es irgendwann schwer zu begründen, warum ein Tötungsmittel nicht an einem Automaten auf jedem Bahnhof erworben werden kann."



Menschen entscheiden sich für Suizid im Ausland


Aus eigener Erfahrung weiß Simon, dass es schon jetzt etliche verzweifelte Menschen gebe, die Regelungen in "unseren Nachbarländern nutzen, um sich für einen Suizid im Ausland zu entscheiden. Wenn diesen Menschen hier keine menschenwürdige Alternative gemacht werden konnte, ist das tragisch." In Deutschland gelte es, qualitativ hochwertige Versorgungskonzepte konsequent auszubauen: "Und zwar nicht nur in speziellen Einrichtungen zum Sterben, sondern überall da, wo symptombelastete Menschen dringend Hilfe benötigen."



"Wenn uns als Gesellschaft am Ende kein anderer Weg möglich erscheint, als Leidenden die Entsorgung anzubieten, sind wir gescheitert", bilanziert die diplomierte Theologin. Die Gesellschaft habe es jahrzehntelang geschafft, Krankheit, Schmerz und Tod so zu bekämpfen und auszulagern, dass "wir damit nicht immer konfrontiert werden: Jetzt stehen wir vor einem Dilemma. Mit Tötungsangeboten werden wir diese Probleme nicht lösen können. Wir müssen neue Wege einer professionellen und wertschätzenden Versorgung alter, kranker und sterbender Menschen gehen." 


Eine so genannte "Tötung auf Verlangen" ist unter bestimmten Auflagen auch in Belgien und Luxemburg zulässig. In der Schweiz ist die sogenannte Beihilfe zum Suizid erlaubt. Mit Deutschland, Österreich, Schweden und Frankreich, erlauben einige europäische Länder unter Auflagen die passive Sterbehilfe, also den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Kranken im Endstadium. (pro)

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