Nur, wenn er sich vom christlichen Glauben lossagt, könnte Nadarkhani sein Leben noch retten. So zumindest erscheint die Lage derzeit. Wie die "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte" (IGFM) am Mittwoch mitteilte, bleibt das Todesurteil gegen den Pastor auch nach einem Wiederaufnahmeverfahren im Iran bestehen. Demnach war er am 22. September 2010 wegen "Verbreitung nichtislamischer Lehre" und "Abfalls vom islamischen Glauben" zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Im Juli dieses Jahres wurde das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt. Auch ein Wiederaufnahmeverfahren Ende September wird nun wohl mit demselben Ergebnis enden.
Das am 25. September vor der 11. Kammer des zuständigen Gerichts in Gilan wiedereröffnete Verfahren sollte untersuchen, ob Nadarkhani vor seiner Konvertierung zum Christentum als "Muslim gelebt" habe. Da Youcef Nadarkhani islamische Vorfahren habe, sei er somit ein "echter Muslim", für welchen das muslimische Recht gelte, teilte die IGFM mit. Schon in diesen Tagen könnte Nadarkhani hingerichtet werden. Nadarkhani wäre seit Jahren der erste Konvertit, bei dem die iranische Justiz den "Abfall vom Islam" völlig offen als Begründung des Todesurteils nennt. Die IGFM sieht darin einen Versuch der Behörden, die iranischen Untergrundgemeinden noch stärker unter Druck zu setzen und betont, dass er mit seinem Übertritt zum Christentum und seiner Pastorentätigkeit lediglich sein Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch genommen hat. Dieses Recht habe auch der Iran völkervertragsrechtlich bindend anerkannt.
Nachdem sich bereits diverse deutsche Politiker und Nichtregierungs-Organisationen für den Verurteilten stark gemacht hatten, meldete sich am Mittwoch auch das Auswärtige Amt nochmals zu Wort. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), erklärte: "Der Iran hat sich völkerrechtlich verpflichtet, religiöse Minderheiten zu achten. Dazu gehört auch das Recht der freien Religionswahl und -ausübung. Dieses Recht fordere ich für Youcef Nadarkhani sowie alle weiteren in Iran aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit Benachteiligten und Verfolgten." So appelliere er an die iranischen Behörden, das Todesurteil aufzuheben und Herrn Nadarkhani unverzüglich frei zu lassen. "Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Ich fordere deshalb den Iran auf, die Todesstrafe abzuschaffen", hieß es weiter.
Aus Protest gegen die drohende Hinrichtung hat die Bundesregierung zudem den iranischen Geschäftsträger einbestellt. Der Diplomat bekam am Donnerstag vom
Kanzleramt die "dringende" Aufforderung übermittelt, dass der Iran auf die Vollstreckung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani verzichtet. Der Protest wurde nach Angaben eines Regierungssprechers im Kanzleramt dem amtierenden iranischen Geschäftsträger Mortesa Tehrani übergeben. Die Bundesregierung verwies darauf, dass sich der Iran mit der Unterzeichnung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" völkerrechtlich verpflichtet habe, auch religiöse Minderheiten zu schützen. (dpa/pro)