Wissenschaftlich sei längst klar: Menschliches Leben beginne mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Danach entwickle sich der Mensch als Mensch, nicht erst zum Menschen. "Und darum ist auch klar, dass für alle Menschen, ob im Mutterleib, in der Petrischale, im Alten-, Pflege- oder Behindertenheim, auf der Intensivstation oder im Sterbebett, die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgestellte ‚Würde des Menschen‘ gilt", schreibt Steeb.
Deshalb habe er kein Verständnis dafür, dass der PID-Beschluss möglich sei. "Selbst dem juristischen Laien steht doch klar vor Augen, dass die Würde des Menschen nicht teilbar ist. Sie gibt es nur brutto. Die Verfassungsväter haben zudem klargemacht, dass dieser Artikel unabänderlich ist, mit der Absicht, das Deutsche Volk ein für allemal davor zu schützen, mit Mitteln demokratischer Entscheidungen neue Wege der Missachtung des Lebensrechts für alle Menschen zu gehen, auch nicht im Zeichen medizintechnischen Fortschritts."
Steeb erklärt weiter, er halte deshalb schon die parlamentarische Beschlussfassung für unzulässig und hofft nun auf den Bundespräsidenten, der das Gesetz letztgültig abzeichnen muss. "Er sollte sich jetzt seiner Verantwortung bewusst sein und dieses menschenunwürdige Gesetz nicht unterschreiben. Denn auch er ist ein Teil der staatlichen Gewalt, die dem Artikel 1 und nicht der Mehrheit des Parlaments verpflichtet ist. Menschlich ist das zurzeit die letzte Hoffnung, das nötige Stoppschild dem weiteren Abwärtstrend der Unkultur des Todes entgegenzuhalten." (pro)