Salafiten immer mehr unter Druck

Der niedersächsische Verfassungsschutz hat dafür plädiert, dem Verein "Einladung ins Paradies" um den islamistischen Prediger Pierre Vogel, den Status der Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Durch die staatliche Anerkennung genössen die radikalen Muslime seit Jahren Steuervorteile, erklärte der Präsident der Behörde gegenüber dem NDR.

Von PRO

Der Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Hans-Werner Wargel, sagte im NDR-Magazin "Panorama Nord" (Dienstag, 21.15 Uhr, NDR Fernsehen), dass die zuständigen Finanzbehörden bereits vor einigen Jahren darauf hingewiesen worden seien, dass es bei der Gruppierung klare islamistische Bezüge gebe und deshalb eine Gemeinnützigkeit abzulehnen sei. "Spätestens jetzt, mit den Erkenntnissen, die heute über die Gruppe öffentlich vorliegen, wäre eine solche Gemeinnützigkeit abzuerkennen", sagte er.


EZP gehört der islamischen Strömung des Salafismus an, die wegen ihrer strengen Auslegung des Korans als besonders fundamentalistisch und gefährlich gilt. Sie ist überwiegend in Mönchengladbach aktiv. Verfassungsschützer sehen im Salafismus einen Nährboden für Terrorismus. So unterhielten etwa die Mitglieder der sogenannten "Sauerland-Gruppe" Kontakte zu Vertretern von EZP.
Erst in der vergangenen Woche hatten der hessische und bayerische Innenminister Boris Rhein (CDU) und Joachim Herrmann (CSU) dazu aufgerufen, härter gegen Salafiten vorzugehen und die Gefahr, die von dieser Glaubensrichtung ausgehe, nicht zu unterschätzen.

Salafiten streben Gemeinnützigkeit weiter an

Die Befreiung des Vereins von der Körperschafts- und Gewerbesteuer läuft zum 30. Juni aus. Sollte bei einer Prüfung festgestellt werden, dass die Kriterien für eine Gemeinnützigkeit nicht erfüllt waren, kann der Status auch rückwirkend aberkannt werden; die nicht gezahlten Steuern könnten dann nachträglich eingefordert werden, teilt der NDR mit.

EZP erklärte gegenüber dem Sender, dass sich der Verein in der Vergangenheit gemeinnützig verhalten habe und auch für die Zukunft eine Verlängerung der Gemeinnützigkeit anstrebe.
2008 hatte das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring dem Verein EZP, der damals noch unter dem Namen "Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Braunschweig" firmierte, die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Basis dafür war die Satzung des Vereins. Darin wird unter anderem als Ziel formuliert, "Vorurteile und Missverständnisse gegenüber dem islamischen Glauben abzubauen" sowie die "Integration von den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Muslimen" zu fördern.
(pro)


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