Zeugen Jehovas in Baden-Württemberg abgewiesen

Die Zeugen Jehovas werden in Baden-Württemberg nicht als  Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Ihre Lehre verstoße gegen das deutsche Grundgesetz, begründete das Kultusministerium des Landes am Mittwoch die Entscheidung.
Von PRO

Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe, hieß es laut dpa in der Begründung. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen selbst in Notfällen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem "Leib und Leben" von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch. Es handele sich um ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Die Glaubensgemeinschaft verbiete zudem den Kontakt mit "abtrünnigen" Familienmitgliedern. Das verstoße gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern "halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest", heißt es weiter. Das sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.

Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung hatte den Antrag der Zeugen schon Mitte Dezember abgelehnt. Der offizielle Ablehnungsbescheid wurde allerdings erst jetzt zugestellt. Eine Klage der umstrittenen Glaubensgemeinschaft vor Gericht gilt als wahrscheinlich. In Baden-Württemberg hat die Gruppierung nach eigenen Angaben 28.000 Mitglieder.

Die meisten Bundesländer haben die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und sie damit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Gruppierung aus dem Jahr 2000. In Rheinland-Pfalz sind die Zeugen nicht als Körperschaft anerkannt. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte vor zwei Jahren erklärt, eine rechtliche Aufwertung der Zeugen Jehovas wäre für ihn nur schwer erträglich. In Berlin hingegen konnten die Zeugen 2006 nach einem langjährigen Rechtsstreit ihre Anerkennung als Körperschaft erringen. Danach stellten sie entsprechende Anträge in allen anderen Bundesländern. Die Anerkennung erfolgte laut einem Bericht des "Evangelischen Pressedienstes" (epd) in fast allen Fällen. In Bremen und Nordrhein-Westfalen steht die Entscheidung noch aus.

Können keine Kirchensteuer erheben

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts müssten die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie könnten eine Kirchensteuer erheben und dürfen wie die evangelische und katholische Kirche in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen. Nicht nur die evangelischen Landeskirchen und römisch-katholische Bistümer sind solche Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern auch zahlreiche kleinere Religionsgemeinschaften wie etwa die Altkatholische Kirche, zahlreiche evangelische Freikirchen, die Neuapostolische Kirche oder die Israelitischen Kultusgemeinden. Kirchen können als Körperschaften öffentlich-rechtlich handeln, also etwa das liturgische Glockengeläut durchführen. Auch das Dienstverhältnis von Pfarrern und Kirchenbeamten ist daher öffentlich-rechtlich.

Die Zeugen Jehovas begründen ihren Glauben mit ihrem Verständnis von der Bibel, sie lehnen jedoch die Dreifaltigkeit ab. Ihnen zufolge steht der Welt eine Entscheidungsschlacht zwischen Gott und dem Bösen bevor, bei der die Vernichtung aller Ungläubigen erwartet wird. Nur eine begrenzte Anzahl von 144.000 Menschen hat ihrer Ansicht nach die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen. (dpa/pro)

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