Kirchen dürfen Mitarbeiter entlassen, wenn deren religiöse Überzeugung den Grundsätzen des Arbeitgebers widerspricht. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag entschieden, indem die Institution die Klage einer Erzieherin aus Baden-Württemberg abwies. Die Frau wollte gegen ihre Kündigung durch die Evangelische Kirche vorgehen. Diese hatte sie 1999 fristlos aus ihrem Dienst in einer Kindertagesstätte entlassen, nachdem sie anonym informiert worden war, dass die Frau aktiv in der von Experten als esoterisch eingestuften Glaubensgemeinschaft "Universale Kirche" mitarbeitete und dort sogar Einführungskurse in die Lehre anbot.
Daraufhin hatte die Erzieherin vor dem Arbeitsgericht Pforzheim geklagt und verloren. Das Gericht hatte auf die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verwiesen. Nach weiteren Klagen vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun endgültig entschieden, dass die Kündigung nicht dem Grundsatz auf Religionsfreiheit widerspricht. Vielmehr sei die Kündigung eine notwendige Maßnahme gewesen, um die Glaubwürdigkeit der Kirche zu wahren.
Mitarbeiter der Evangelischen Kirche verpflichten sich in ihren Arbeitsverträgen dazu, dem Arbeitgeber gegenüber loyal zu sein. Eine Mitgliedschaft oder Mitarbeit in Organisationen, deren Grundauffassung oder Tätigkeit im Widerspruch zum Auftrag der Kirche stehen, ist ihnen untersagt. (pro)