Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben, teilte das Kultusministerium mit. Dennoch sei wichtig, dass "die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation teilnehmen können". Das Tragen einer Burka ist demnach untersagt.
Der "Spiegel" hatte berichtet, dass die Hausordnung der Einrichtung bereits seit zwei Jahren einen Passus enthält, der jede Art von Kopfbedeckung verbietet. Der Grund: Kopfbedeckungen würden die eindeutige Identifizierung von Störern erschweren. Zudem wolle die Schule mit dem Kopfbedeckungsverbot einen offenen Umgang der Jugendlichen untereinander fördern. Nachdem die Eltern zweier afghanischer Mädchen von dieser Regel erfahren hatten, schickten sie ihre Kinder auf eine andere Schule. Beide Mädchen tragen aus religiösen Gründen Kopftücher. (pro/dpa)