Konkrete Hinweise auf einen unbekannten Informanten seien ausgeblieben, teilte die Staatsanwaltschaft nach Informationen von "Spiegel Online" am Montag mit. Ermittelt wurde gegen Unbekannte, die die Trunkenheitsfahrt der Bischöfin an die Öffentlichkeit gebracht haben könnten. Weil sich die für die Veröffentlichung der Meldung verantwortlichen Journalisten auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatten, könnten die Behörden nicht weiter ermitteln, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
Zugleich hätten die Untersuchungen ergeben, dass der Kreis möglicher Informanten nicht mehr zuverlässig einzugrenzen sei. Zu der Gruppe möglicher Informanten zählten etwa Polizeibeamte, Mediziner, Justizbedienstete, Mitarbeiter der Führerscheinstelle, Vertreter des Landeskirchenamts oder auch Passanten. Es sei auch nicht auszuschließen, dass Personen aus dem privaten Umfeld der früheren EKD-Vorsitzenden die Information weitergegeben haben, meldet "Spiegel Online".
In der Nacht zum 21. Februar war Margot Käßmann nach dem Missachten einer roten Ampel von einer Polizeistreife kontrolliert worden. Eine Blutuntersuchung ergab: Die Bischöfin hatte sich mit 1,54 Promille hinters Steuer gesetzt. Fahren mit einer solchen Promillezahl ist nach deutschem Recht eine Straftat. Ein Sprecher der Hannoverschen Landeskirche teilte damals mit: "Fest steht, dass auch polizeiexterne Personen innerhalb kurzer Zeit von Käßmanns Fehltritt erfuhren oder zumindest Hinweise darauf erhielten. So verließ die Landesbischöfin gegen 24 Uhr das Polizeirevier in der Herschelstraße per Taxi. Nicht auszuschließen ist außerdem, dass Passanten beobachteten, wie Käßmann von der Polizei kontrolliert wurde und anschließend mit in den Streifenwagen steigen musste." (pro)