Berliner Schüler: Kein Recht auf Mittagsgebet

Muslimische Schüler haben kein Recht auf ein öffentliches Mittagsgebet. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden. 2009 hatte ein gegenteiliges Urteil dazu geführt, dass einem 16-Jährigen ein eigener Gebetsraum zur Verfügung gestellt wurde. Zu Ende ist die Debatte mit der aktuellen Entscheidung wohl noch lange nicht.

Von PRO

Schulen dürfen muslimischen Jugendlichen das öffentliche Mittagsgebet innerhalb ihrer Räume verbieten. Das hat das Gericht im Falle des 16-jährigen Yunus M. in Berlin entschieden. Laut der Zeitung "Berliner Morgenpost" hieß es zur Begründung, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen, darunter die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und den für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendigen Schulfrieden. "Die Konflikte würden sich nach Ansicht des Senats verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde", sagte die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann. Damit verwies sie auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten sind.

Streit könnte in nächste Instanz gehen

Mit dieser Entscheidung gab das Gericht der Berliner Schulverwaltung Recht, die einigen muslimischen Schülern im Frühjahr 2008 das Beten auf dem Schulflur untersagt hatte. Daraufhin zogen Yunus Eltern vor Gericht. Ihr Sohn sehe sich fünf Mal täglich zu festgelegten Zeiten zum Beten verpflichtet, hieß es. In einem Eilverfahren gab das Gericht der muslimischen Familie mit Bezug auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit Recht. Zudem müsse die Schule den Betenden einen Raum zur Verfügung stellen, der "nicht ohne weiteres zugänglich" sei. Die Religionsfreiheit erstrecke sich auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Durch die Zuweisung eines abgeschlossenen Raumes werde aber der Gefahr einer "demonstrativen bzw. werbenden Präsentation des Gebets" begegnet.  Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte das Urteil später.

In der aktuellen Berufungsverhandlung wurde dieses Urteil aufgehoben. Yunus M. soll den ihm zur Verfügung gestellten Gebetsraum zudem nur in geringem Maße genutzt haben. Laut Verwaltung betete der Gymnasiast darin nur 14 Mal. Der Schüler sagte hingegen, die Lehrer hätten ihm den Raum zu selten geöffnet. Stattdessen habe er dann in leeren Klassenzimmern gebetet. Doch damit ist der Streit um das Für und Wider von Gebetsräumen in Schulen wohl noch nicht beigelegt. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) meldet, ist eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (pro)

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