Nach Bertrams Überzeugung müsse der Staat im Interesse der freiheitlichen Ordnung unterscheiden: Er dürfe "nur mit solchen Religionsgemeinschaften kooperieren und nur diejenigen fördern, welche die Grundlagen dieser Ordnung vorbehaltlos bejahen und stärken". Das seien in erster Linie die beiden großen christlichen Kirchen, deren christlich-jüdisches Menschenbild auch dem freiheitlichen Staat zugrunde liege.
Im Bereich von Schule und Erziehung komme es besonders auf eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche an. "Hier ist dem Staat zuzumuten, christliche Wertvorstellungen nicht nur zu tolerieren, sondern im Rahmen einer qualifizierten Partnerschaft aktiv zu unterstützen", so Bertrams.
Bei der Veranstaltung in Münster sprach der 62-Jährige über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Er forderte die evangelische Kirche dazu auf, zu "der Entschiedenheit zurückzukehren, mit der die Verfasser der ‚Barmer Theologischen Erklärung‘ im Jahr 1934 auf das Evangelium hingewiesen haben".
Die "Barmer Theologische Erklärung" bildete das theologische Fundament der "Bekennenden Kirche", der Oppositionsbewegung evangelischer Christen in der Zeit des Nationalsozialismus. Darin grenzten sich Kirche und Theologie von den politischen Ideologien der Nationalsozialisten ab. Die Barmer Erklärung ist bis heute grundlegend für die evangelische Kirche. Demnach darf die Kirche ihre Botschaft und Ordnung nicht den "jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen" überlassen. (PRO)
Scharia nicht mit Grundgesetz vereinbar
Der Islam und das islamische Recht, die Scharia, seien dagegen in manchen Teilen nicht mit den Grundwerten der deutschen Verfassung vereinbar, so Bertrams weiter: "Sie weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“Dies widerspreche sowohl dem Gleichheitsgebot als auch der Menschenwürde, dem höchsten Wert des Grundgesetzes. "Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten", so der Verfassungsrichter laut einer Mitteilung der Evangelischen Kirche Westfalen. Wenn eine muslimische Frau darauf beharre, ein Kopftuch zu tragen, schließe dies ihre Eignung für den Beruf der Lehrerin an einer staatlichen Schule aus.