Gedanken zum Weihnachtsfest hat Margot Käßmann in der aktuellen Ausgabe von „fiftyfifty“ geäußert. So zumindest beschreiben die Redakteure ihren Artikel im Vorspann. Tatsächlich hat die Geistliche im monatlich erscheinenden Magazin Worte formuliert, die die grundlegenden Wegweiser eines christlichen Lebens beschreiben. Gleichzeitig bemüht sie sich, mit unliebsamen Klischees aufzuräumen.
Gnade, Zucht und Frömmigkeit sind Kompass
Gnade, Zucht und Frömmigkeit, so schreibt die Hannoversche Landesbischöfin, seien zusammen der „Kompass zum Leben“ eines Christen. Sie gibt zu, dass das zunächst langweilig und altbacken klingt, erklärt ihren Adressaten aber schnell: Fromm leben hat gar nichts mit Dutt tragen, Wollstrümpfen oder einem verkniffenen Verhältnis zur Sexualität zu tun.
Fromm sein bedeute vielmehr, zu erkennen, dass Gott allein zufrieden mache und nicht etwa viel Geld oder der Traumarbeitsplatz. Um fromm zu leben, da ist sich Käßmann sicher, bedarf es der „Zucht“. Auch hier verwirft sie die negativen Konnotationen mit dem Wort schnell, schreibt über die Bedeutung der Zucht: „Einerseits will Gott uns beistehen, da sein, trösten und halten in den schweren Zeiten. Andererseits fordert uns Gott auch.“ Das wiederum sei notwendig, um die Welt zu verändern, Hass, Gewalt und auch Armut zu überwinden. In jedem Fall sei „Wegschauen keine Lösung“. Über allem stehe Gottes Gnade den Menschen gegenüber. Das vergleicht die Bischöfin mit einer Partnerschaft: Auch die Frau verzeihe ihrem Mann eine unfaire Äußerung, weil sie ja wisse: Er hat es nicht so gemeint.
Köhler und BAP-Sänger in „fiftyfifty“
Neben Horst Köhler und Margot Käßmann kommt in „fiftyfifty“ BAP-Sänger Wolfgang Niedecken zu Wort. Er berichtet über sein Engagement in Afrika und die neue BAP-Tour. Außerdem schreibt der Düsseldorfer Franziskaner-Bruder Matthäus Werner, Schirmherr von „fiftyfifty“, in der aktuellen Ausgabe, die am Donnerstag erschienen ist.
„fiftyfifty“ ist in Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Krefeld, Essen, Bonn und Frankfurt/Main zu bekommen. Die obdachlosen Verkäufer dürfen die Hälfte des Verkaufspreises von 1,80 Euro für sich behalten. (PRO)