Die KJM hatte gegenüber 13 Sendern beanstandet, dass zahlreiche Werbeangebote im Videotext gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen (pro berichtete). Die Sender hatten tagsüber und teilweise auch während des täglichen Kinderprogramms im Videotext für Pornos und Sexbilder geworben.
Zwischen 22 und 6 Uhr
Die KJM hatte die Verantwortlichen aufgefordert, die anstößigen Werbeangebote zu entfernen und den Sendern ein Ultimatum gesetzt. Sollten die Sexseiten nicht rechtzeitig entfernt werden, leite man rechtliche Verfahren ein. Die Fernsehsender reagierten nun pünktlich zum Fristende. Künftig dürfen Textseiten mit erotischen Inhalten nur noch zwischen 22 und 6 Uhr auf den Videotextseiten zu sehen sein.
„Ich begrüße, dass die Sender jetzt die Empfehlung ihrer Jugendschutzbeauftragten umsetzen, nachdem die KJM nachdrücklich an die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der TV-Sender appelliert hat“, sagte Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Jugendmedienkommission KJM.
Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) überwacht die KJM seit 2003 auch die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen in Telemedien. Bereits im November 2007 hatte die Kommission 13 Fernsehsender aufgefordert, Schutzvorkehrungen zu treffen, damit Kindern und Jugendlichen der Zugriff auf die anstößigen Angebote verwehrt bleibt. Aufgrund aus ihrer Sicht unzureichender Reaktionen hatte die KJM den Appell am 14. Januar wiederholt.