Die Minister einigten sich darauf, eine Liste der in den Mitgliedsstaaten verbotenen Spiele und Filme im Internet zu veröffentlichen. Dies kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Abschluss des Treffens an.
EU-Justizminister Franco Frattini sagte dazu: „Jeder EU-Staat muss selbst entscheiden, welche Videos er verbietet. Das ist keine Entscheidung, die in Brüssel fallen kann.“ Dennoch dürfe der Schutz der Kinder keine Grenzen kennen. Einig war man sich aber, dass der europäische Austausch und eine stärkere Zusammenarbeit bei dem Thema nötig sei. Frattini sah vor allem die unzulänglichen Alterskontrollen jugendlicher Käufer bei der Abgabe von Spielen als „eindeutigen Schwachpunkt“ an. Er wünscht sich einheitliche Strafen für den Verkauf gewisser Spiele an Minderjährige.
Deutschland als Vorbild in Sachen Jugendschutz?
Auch die EU-Politiker diskutierten über die Auswirkungen von Killerspielen und Gewaltvideos auf jugendliche Nutzer. Während der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Vizepräsident der EU-Kommission, Franco Frattini, sich einig waren, dass Zusammenhänge zwischen Gewalt in Spiel und Film und einem aggressiven Verhalten der Spieler bestehen, sprach sich die SPD-Politikerin Zypries gegen ein Verbot der Killerspiele aus. Die Möglichkeiten und Bezugsquellen im Internet seien unkontrollierbar. Daher seien Verbote ebenso aussichtsreich wie der „Versuch, den Regen zu verbieten“, so Zypries. Selbst wenn die EU sich auf ein einheitliches Handeln verständigen sollte, könne sie die Produktion und die Verbreitung von Gewaltvideos über das Internet nicht unterbinden. Zuvor hatte die Ministerin einen Auszug aus dem in Deutschland verbotenen Spiel „manhunt“ (Menschenjagd) zeigen lassen.
Die europäischen Nachbarn scheinen allerdings Deutschlands Umgang mit den „Killerspielen“ mit großem Interesse zu beobachten. Laut „Spiegel online“ äußerte der luxemburgische Justizminister Luc Frieden, die deutschen Regelungen könnten eine Inspiration sein für eine europäische Regelung. Sein spanischer Kollege Juan Fernando Lopéz Aquilar kündigte sogar an, sein Land werde „jede deutsche Initiative unterstützen, die bei dieser EU-Präsidentschaft herauskommt“.
In Deutschland gibt es drei Verfahren für den Umgang mit Computerspielen: Verbot, Indizierung und Altersklassifizierung. Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs stellt grausame Gewaltdarstellung unter Strafe. Medien, die auf dem Index stehen, dürfen nicht an unter 18-Jährig verkauft werden. Jedes Spiel bekommt nach einer Prüfung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) von den Landesjugendbehörden eine Alterskennzeichnung.
In kleinen Schritten zum Erfolg?
Als erste Maßnahme nach dem Treffen wollen die EU-Minister nun die Liste der verbotenen Filme und Spiele erstellen und auf der Internetseite „InSafe“ veröffentlichen. Außerdem will die EU in diesem Jahr den Dialog mit den Herstellern von Video- und Computerspielen sowie Internetprovidern suchen. Zwar sind dies keine innovativen Maßnahmen, dennoch kann das Treffen als erster Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Jugendschutz gewertet werden.
Jugendgefährdende Inhalte online melden
„InSafe“ ist ein englischsprachiges Angebot der EU, das Eltern und Lehrern Hilfestellung zum Jugendschutz im Internet gibt. Es findet sich unter der Adresse: http://www.saferinternet.org/ww/en/pub/insafe/index.htm.
In Deutschland können Internetseiten mit jugendgefährdenden Inhalten im Internet unter www.jugendschutz.net oder bei der Internet-Beschwerdestelle http://www.internet-beschwerdestelle.de/ mit einem Online-Formular gemeldet werden.
Weitere Informationen zu Jugendschutz, Computerspielen und Gewaltvideos finden Eltern und Erziehende auf der von der EU-Kommission geförderten deutschen Internetseite www.klicksafe.de.