“Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist“, so Stoiber. Das könne verheerende Folgen haben, wie “der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr gezeigt hat“, erklärte Bayerns Ministerpräsident der “Bild“-Zeitung. Seiner Meinung nach sollten die “Täter“ mit härteren Konsequenzen rechnen – in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Gefängnis.
Der bisherige Paragraph 166 des Strafgesetzbuches sei “völlig stumpf und wirkungslos, weil er eine Bestrafung nur vorsieht, wenn der öffentliche Friede gefährdet ist und Aufruhr droht“.
Grund für die erneute Forderung Stoibers ist die inszenierte Kreuzigung des Schauspielers Mathieu Carrière. Diese hatte mit einer Aktion am Samstag vor dem Bundesjustizministerium in Berlin für “mehr Rechte für Trennungsväter“ demonstriert.
Der Paragraph 166 im Wortlaut:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden stören.